Neue Besucherregelung fürs Klinikum

Weiden. Seit Montag wird die vom Ministerium vorgegebene Besucherregelung in Krankenhäusern außer Kraft gesetzt. Dadurch werden individuelle Regelungen in den Häusern möglich – auch bei der Kliniken Nordoberpfalz AG.

Neben einer längeren Besuchszeit ist es ab diesem Zeitpunkt auch mehreren Angehörigen möglich, Patienten zu besuchen – wenn auch nicht zum gleichen Zeitpunkt. Viele Sicherheitsmaßnahmen werden aber weiterhin strikt eingehalten.

Seit Mitte März galten die strengen Besucherregeln für die Häuser des Klinikverbunds. Weiterhin gilt, dass Besuche zu den bisherig bekannten Zeiten (Klinikum Weiden: 10:00-19:00 Uhr, Krankenhaus Tirschenreuth: 09:00-16:30 Uhr) möglich sind und alle Besucher während ihres Aufenthaltes einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Auch die Registrierung an der Pforte wird fortgesetzt.

Sicherheit für die Patienten

„All diese Maßnahmen dienen wie schon in den vergangenen Wochen weiterhin der Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten, daher werden wir diesen Weg auch konsequent weiter so beschreiten“, erklärt Michaela Hutzler, Medizinische Direktorin. CoVid-19-positive Patienten dürfen – wie schon zuvor – nicht besucht werden.

Darüber hinaus gibt es viele Lockerungen: so wird ab Montag die bisherige Besuchsdauer von bisher maximal 45 Minuten auf zwei Stunden erhöht. Außerdem können Patienten, die bisher nur von einer festen Kontaktperson besucht werden durften, zukünftig Besuch von mehr Personen erhalten – allerdings nicht zum gleichen Zeitpunkt.

Regelungen gelten in allen Häusern

„Wir freuen uns, dass wir die Besuchsmöglichkeiten langsam ausweiten können, bitten aber weiterhin darum, die Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen strikt einzuhalten. Das ist elementar für die Gesundheit unserer Patienten, Besucher und Mitarbeiter“, so Vorstand Dr. Thomas Egginger.

Die neuen Regelungen gelten für alle Häuser des Klinikverbunds – sowohl im akutstationären Bereich als auch in der Geriatrischen Rehabilitation in Erbendorf, wo seit Mitte Juni wieder der Regelbetrieb angelaufen ist. Hier gilt eine individuelle Regelung.

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