Inzidenzwert in Weiden überschritten: Maskenpflicht und Alkoholverbot in der Fußgängerzone

Weiden. Die Stadt Weiden geht davon aus, dass der kritische Wert von 50 morgen erreicht wird. Dann treten verschärfte Corona-Regeln in Kraft. Welche das sind erklärt Sprecherin Roswitha Ruidisch. 

Die Stadt Weiden hat heute den sogenannten 7-Tages-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschritten – der Wert liegt aktuell bei 39,77.  Die Verantwortlichen gehen wegen eines Reihentests davon aus, dass schon morgen der Inzidenzwert auf über 50 Neuinfektionen steigen wird.

“Zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen ist es daher notwendig, wieder stärker einschränkende Maßnahmen zu ergreifen”, erklärt Sprecherin Roswitha Ruidisch.  Dabei folge die Stadt den Empfehlungen der geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des Gesundheitsamtes Weiden-Neustadt.

Nur noch fünf Personen treffen

Sobald der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen überschritten ist, treten mindestens folgende Maßnahmen in Kraft: Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum wird außerhalb der engeren Familie auf eine Gruppe von bis zu fünf Personen beschränkt. Zusammenkünfte im Privaten werden ebenfalls außerhalb der engeren Familie auf bis zu fünf Personen beschränkt. Die Teilnehmerzahl von Veranstaltungen wird auf bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 50 Personen unter freiem Himmel begrenzt.

Maskenpflicht und Alkoholverbot

Maskenpflicht besteht in der Fußgängerzone im Bereich vom Josef-Witt-Platz bis zum Unteren Tor. Im selben Bereich wird auch der Alkoholkonsum außerhalb der zulässigen Gastronomiebetriebe untersagt.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird im Falle des Erreichens des genannten Inzidenzwertes erlassen. Die Allgemeinverfügung wird zunächst für die Dauer von zwei Wochen gelten.

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