Entsorgung von Grüngut nur noch bis Samstag möglich

Eslarn. Die Gartensaison 2020 neigt sich dem Ende zu. Die Entsorgung der Grün- und Gartenabfälle über den öffentlichen Grüngutcontainer am Standort „Kläranlage“ kann nur noch bis Samstag, 28. November 2020 erfolgen.

Das Ablagern von Grüngut am Standort eines abgezogenen Containers oder an geschlossenen Sammelstellen ist widerrechtlich und damit untersagt. Wichtig zu wissen ist, dass Bürger, die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch nehmen, den Grüngutcontainer nicht in Anspruch nehmen dürfen. Ausnahmen sind hier sperrige Gartenabfälle.

Das Landratsamt behält sich vor, Grüngutanlieferungen stichprobenhaltig zu überprüfen. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eigeleitet werden.

Fragen oder weiteren Informationsbedarf erteilt das Landratsamt, Kommunale Abfallwirtschaft, Telefon-Nr. 09602/79-3500.

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