Gegen Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre verstoßen

Weiden/Plößberg. Die Polizeiinspektion in der Nordoberpfalz halten die Kontrollen zur Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere die Kontaktbeschränkungen, die Tragepflicht eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die nächtliche Ausgangssperre, weiterhin aufrecht.

“In diesem Zusammenhang möchten wir aber betonen, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an die geltenden Bestimmungen hält und auf diese Weise ihren Beitrag zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie leistet”, so Christian Baumgärtel, Polizeioberkommissar. Die Beamten der Weidener Polizei stellten am vergangenen Wochenende nur vereinzelte Verstöße fest.

Mehrere Anzeigen erstattet

Lediglich zwei Personen im Alter von 23 bis 33 Jahren verstießen gegen die nächtliche Ausgangssperre. Bei dem 23-Jährigen aus dem Landkreis Wunsiedel fanden die Polizisten im Rahmen der Kontrolle zudem eine geringe Menge an Haschisch auf. Nun muss er sich auch wegen eines Vergehens nach dem Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Außerdem stellten sie drei Personen aus drei verschiedenen Hausständen im Alter von 23 bis 39 Jahren bei einer Kontrolle in der Öffentlichkeit zusammen fest. In der Nacht von Freitag auf Samstag teilten Nachbarn der Polizei eine Party in einem Mehrfamilienhaus am Rehbühl mit. Vor Ort trafen die Weidener Beamten insgesamt sechs Personen im Alter von 18 bis 26 Jahren an. Daraufhin lösten sie die Party auf. “Wir brachten alle Verstöße gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen zur Anzeige”, so Christian Baumgärtel.

Gegen Ausgangssperre verstoßen

Auch die Beamten der Polizeiinspektion Tirschenreuth kontrollierten am Samstagabend gegen 20.45 Uhr einen jungen Mann (20), der vor seinem Wohnanwesen zu Fuß unterwegs war. Nach Abschluss der Kontrolle wiesen sie ihn darauf hin, dass er sich ab 21.00 Uhr nur noch in begründeten Fällen außerhalb seiner Wohnung aufhalten dürfe.

Kurze Zeit später trafen sie ihn jedoch erneut zu Fuß im Gemeindegebiet an. Einen triftigen Grund konnte er jedoch nicht vorweisen.

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