32 Tagesordnungspunkte im Schnelldurchlauf

Parkstein. Nach rund eineinhalb Stunden Referaten über die Anlegung von Parkplätzen in Grünthal und den Anbau der Mittagsbetreuung an den westlichen Giebel der Grundschule Parkstein legte Bürgermeister Reinhard Sollfrank für die weiteren Tagesordnungspunkte den „Schnellgang“ ein.

„Wir haben heute insgesamt 32 Tagesordnungspunkte“, war die einleuchtende Rechtfertigung. Im Wesentlichen handelte es sich um die Entscheidungen über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu Bauanträgen und um Bekanntgaben. Doch zuvor verlas Bürgermeister Reinhard Sollfrank die eingegangenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Grün“. Einwendungen wurden vom Marktgemeinderat nicht erhoben, den Abwägungen zugestimmt. Jetzt kann der Hauptentwurf des Bebauungsplanes erneut ausgelegt werden.

Sanierung im historischen Ortskern

Einstimmig erteilte der Marktgemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Anbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle an eine bestehende Halle, Frühlingsgrün 3. Der Anbau hat eine Länge von 42 Metern und ist mit dem Bestand höhengleich. Ebenso einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag für die energetische Sanierung und den Umbau der Scheune auf dem Grundstück Basaltstraße 1. Das Gebäude zählt zum historischen Ortskern, sodass auch eine Genehmigung nach § 145 Abs. Baugesetzbuch notwendig war, weil das Grundstück im Sanierungsgebiet des Marktes liegt.

Einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Bauantrag zum Neubau eines Auslaufes mit überdachten Liegebuchten für mehr Kuhkomfort auf dem Grundstück Sogritz Beim Bebauungsplan „Hammerleser Mühlleite“ entsprechen die Errichtung eines Appartementhauses, zweier Mehrfamilienwohnhäuser, mehrerer Doppelhäuser mit Carports und die Errichtung dreier Reihenhäuser mit Einzelgaragen den Festsetzungen des Bebauungsplanes, so dass keine Baugenehmigungen notwendig werden. Für ein Doppelhaus müssen die Bauunterlagen noch nachgereicht werden. Eine weitere Freistellungsmitteilung macht deutlich, dass auf dem Grundstück Weidener Straße 40, Flurnummer 1198/7, Gemarkung Parkstein, ein Bungalow errichtet wird, der ebenfalls dem bestandskräftigen Bebauungsplan entspricht.

Gebläse für Kläranlage

Keine Einwendungen erhob der Marktgemeinderat gegen die Bauleitplanungen der Stadt Weiden („Urbandes Gebiet“) zwischen Auen- und Schabnerstraße, der Stadt Weiden (Bebauungsplan Horbach/Ortsteil Rothenstadt) und der Gemeinde Kirchendemenreuth (Bebauungspläne Solarparks).

Bürgermeister Sollfrank gab bekannt, dass im Rahmen einer Eilentscheidung ein Gebläse für die Kläranlage zu bestellen war. Dieser technische Teil kostet 25.000 Euro und zusätzliche 10.000 Euro für die Einbindung in die Kläranlage. Das Gebläse kann laut dem Bürgermeister auch in der neuen kommenden Kläranlage verwendet werden.

* Diese Felder sind erforderlich.