12.400 Euro gerade nicht im Geldbeutel – Zöllner ziehen Luxusauto aus dem Verkehr
Waidhaus. Zollbeamte stellten bei einer Kontrolle ein Luxusauto sicher, da die Zoll-Vorschriften nicht beachtet wurden. Die Fahrerin konnte die geforderte Summe von rund 12.400 Euro nicht zahlen.

Ein ungewöhnlicher Vorfall ereignete sich kürzlich nahe Waidhaus, als Zollbeamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Regensburg eine Routinekontrolle durchführten. Im Mittelpunkt der Kontrolle stand eine 27-jährige tschechische Staatsbürgerin, die mit einem in der Türkei zugelassenen Luxusauto nach Deutschland eingereist war.
Verstoß gegen Zollvorschriften
Das weiß lackierte Fahrzeug, ein Modell des europäischen Premiumherstellers Porsche, zog schnell die Aufmerksamkeit der Zollbeamten auf sich. Bei der Überprüfung erklärte die Fahrerin, dass der Fahrzeughalter nicht in der EU ansässig sei und das Auto ihr unentgeltlich überlassen habe. Da die Frau weder in einem Arbeitsverhältnis mit dem Fahrzeughalter stand, noch das Auto für die Wiederausfuhr gemietet hatte, und eine gelegentliche Verwendung durch natürliche Personen nicht gegeben war, initiierten die Beamten ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der unbefugten Entnahme aus der vorübergehenden Verwendung.
Nachversteuerung und Sicherstellung des Fahrzeugs
Da die Betroffene nicht in der Lage war, die festgesetzten Abgaben in Höhe von insgesamt rund 12.400 Euro, bestehend aus 4.000 Euro Zoll und 8.360 Euro Einfuhrumsatzsteuer, zu begleichen, stellten die Zollbeamten das Luxusauto sicher. Dieser Schritt diente der Sicherung der geschuldeten Abgaben.
Hintergrund zur Einfuhrabgabenbefreiung
Das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung sieht eine Einfuhrabgabenbefreiung für Nicht-Unionswaren vor, die zu einem bestimmten Zweck vorübergehend beziehungsweise befristet im Zollgebiet der Europäischen Union verwendet werden. Zudem dürfen sie während ihrer Verwendung nicht verändert werden. Von vornherein müssen die Waren zur Wiederausfuhr aus dem Zollgebiet bestimmt sein.
Bild (Hauptzollamt Regensburg): sichergestelltes Fahrzeug.
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