17-Jähriger will Patient erwürgen: Landgericht ordnet Unterbringung an
Weiden/Regensburg. Das Landgericht Weiden hat am Donnerstag die dauerhafte Unterbringung eines 17-Jährigen aus dem Landkreis Tirschenreuth in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Jugendliche hatte im März dieses Jahres versucht, einen Mitpatienten im Bezirksklinikum durch Würgen zu töten.
Die Verhandlung wegen versuchten Totschlags fand aufgrund des Alters des Beschuldigten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Landgerichtssprecher Florian Bauer berichtete am späten Nachmittag über das Urteil. Demnach sieht es die Strafkammer als erwiesen an, dass der damals 16-Jährige einen Mitpatienten zu Tode würgen wollte. Die Tat ereignete sich am 18. März 2024 im Bezirksklinikum Regensburg. „Die Vollendung der Tat konnte durch das Eingreifen des Pflegepersonals, das er zugleich mit dem Tode bedrohte, verhindert werden.“
Mobiliar im Gericht beschädigt
Der Oberpfälzer stand schon einmal in Weiden vor Gericht. Am 6. März 2024 hatte er sich wegen eines Raubüberfalls auf den Norma-Markt in Waldsassen verantworten müssen, geschehen im August 2023. In einer Verhandlungspause war es damals zu einem Zwischenfall gekommen. Der damals 16-Jährige rastete aus und beschädigte Mobiliar des Sitzungssaals.
Bei beiden Taten handelte der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit, so Florian Bauer. Daher war im Sicherungsverfahren nur über die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu entscheiden, nicht aber über eine Bestrafung. Die 1. Jugendkammer sah die Voraussetzungen für Paragraph 63 Strafgesetzbuch (siehe Infokasten) als gegeben an.
Forensische Psychiatrie statt Jugendhaftanstalt
Die Kammer musste gemäß Jugendstrafrecht das Urteil von März 2024 einbeziehen. Es gilt der Grundsatz der einheitlichen Festsetzung der Rechtsfolgen. Sprich: Die Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten wegen schweren Raubes entfällt. Die Behandlung in der forensischen Psychiatrie wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern.
In wenigen Wochen steht erneut ein sehr junger Mensch in Weiden vor Gericht: Ab 18. Dezember wird nicht öffentlich gegen einen 15-Jährigen verhandelt, der einen siebenjährigen Mitpatienten im Bezirksklinikum erstochen hat.
Strafgesetzbuch:
§ 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
„Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Handelt es sich bei der begangenen rechtswidrigen Tat nicht um eine im Sinne von Satz 1 erhebliche Tat, so trifft das Gericht eine solche Anordnung nur, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird.“
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