2,77 Promille verursachten brutales Eifersuchtsdrama

Weiden. Was einem gesunden Menschen absolute Probleme bereitet, brachte einen Mann aus Wiesau erst auf volle Touren. Mit 2,77 Promille Alkohol im Blut bedrohte er erst seine Partnerin und später eine Frau, die zu Hilfe eilte. Bis heute ist die Geschädigte massiv beeinträchtigt und trat deshalb als Nebenklägerin auf.

20230601 2,77 Promille verursachten Eifersuchtsdrama in Wiesau Foto: Martin Stangl
Schnaps, Bier und Sekt führten am Tattag zu einer Alkoholisierung eines Wiesauers mit 2,77 Promille. Schließlich endete ein Treffen mit seiner Freundin und einer Bekannten mit einem brutalen Eifersuchtsdrama. Foto: Martin Stangl

Anfang September 2022 war es wieder so weit: Der Polizei bekannte Wiesauer trat wieder in unangenehme Erscheinung. Der Abend begann – wie so oft in der Vergangenheit – mit ausgiebigem Alkoholkonsum seitens des 30-Jährigen. Doch dieses Mal eskalierte dermaßen, dass nun vom Amtsgericht Weiden eine nicht geringe Haftstrafe verhängt wurde.

Übermäßiger Alkoholkonsum seit Jahren

Staatsanwalt Christoph-Alexander May verlas zu Prozessbeginn die umfangreiche Anklageschrift. Der zufolge wurde dem Angeklagten unter anderem Hausfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Auf Antrag des Strafverteidigers Matthias Haberl wurde die Sitzung zunächst für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Im Anschluss daran wurde bekannt gegeben, dass der Wiesauer die ihm zur Last gelegten Taten vollumfänglich einräumte. Als Ursache für den Ausraster gab sein Anwalt die Tatsache an, dass seit vielen Jahren ein krankhafter Alkoholkonsum stattfindet.

„Ich schlitz’ Dich auf“

Bereits am Vorabend der Eskalation konsumierte der Angeklagte große Mengen Alkohol. „Schnapskonsum bedeutet bei mir Blackout!“, bekannte der arbeitslose Produktionshelfer. Trotzdem trank er am Abend und in der Nacht weiter. Der Abend verlief im Streit. Die verbalen Aussetzer brachten deshalb die Partnerin dazu, sich noch in der Nacht bei einer flüchtigen Bekannten in Schutz zu begeben. Gegen neun Uhr Morgens trat der schwer Betrunkene die Wohnungstür ein und verlangte alkoholischen Nachschub. Eine Flasche Sekt leerte er sofort und belästigte danach die Bekannte seiner Freundin.

Ein mal in Rage beschuldigte er die beiden Frauen „Sex miteinander“ gehabt zu haben. Schließlich packte er ein Messer mit 8,5 Zentimeter Klingenlänge aus und fügte der Frau einen oberflächlichen Schnitt in der Halsgegend zu.

Faustschläge und Todesangst

Bei ihrer Zeugenvernehmung berichtete die sichtlich traumatisierte Krankenschwester, dass sie damals Todesangst fühle. „Der Angeklagte war wie in Trance und schrie immer wieder, dass er mich aufschlitzen und umbringen würde!“ Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Dorrit Franze, ergänzte, dass mehrere Faustschläge auf den Kopf im Verlauf des Kampfes auf dem Bett erfolgten. „Die Folge waren massive Sehstörungen, sowie Erbrechen.“ Das wurde durch mehrere Atteste belegt, die dem Gericht zur Verfügung gestellt wurden. „Letztendlich leidet meine Mandantin noch heute unter Panikattacken und ist in psychologischer Behandlung.“

Polizeibeamter berichtet über Einsatz

Der als Zeuge geladene Polizeibeamte schilderte den Tathergang im Wesentlichen gleichlautend mit der Klage. „Nachdem wir zum Einsatz beordert wurden, holten wir uns erst von einer weiteren Streifenbesatzung Verstärkung. Schließlich war uns das Gewaltpotenzial des mutmaßlichen Täters durch mehrere vorherige Einsätze bekannt!“ Zur Festnahme kam es allerdings erst später, weil der Mann zwischenzeitlich das Weite gesucht hatte.
Nach seiner Festnahme wurde er in die JVA Weiden gebracht. Seit dieser Zeit wartet er dort auf seinen Prozess.

Haftstrafen und Schmerzensgeld gefordert

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt May eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Rechtsanwalt Haberl sah einen Gefängnisaufenthalt von zwei Jahren und vier Monate für ausreichend. Zuvor einigten sich die Nebenklägerin und die Strafverteidigung auf eine Schmerzensgeldzahlung von 3000 Euro sowie auf die Bezahlung von allen zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden, soweit die Versicherungsträger die Übernahme ablehnten.

Angeklagter bleibt in Haft

Nach kurzer Beratung verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch den Angeklagten wegen Hausfriedensbruchs und schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Eine Brücke zurück ins normale Leben baute das Gericht dem Angeklagten dahingehend, dass dieser sich in Haft einer Therapie unterziehen muss. Da sich der Wiesauer bereits seit September in Haft befindet, konnten die Justizbeamten den Verurteilten sofort zurück in die JVA Weiden bringen. Die im Gerichtssaal anwesende Freundin verabschiedete ihren gewalttätigen Partner herzlich und mit vielen Tränen in den Augen ins Gefängnis.

* Diese Felder sind erforderlich.