3 Jahre und 9 Monate für Gullydeckel-Werfer

Weiden. Mitte August letzten Jahres soll der 22-jährige Maximilian P. Gegenstände von einer Brücke aus auf die Autobahn A93 bei der Ausfahrt Weiden Süd geworfen haben. Heute musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht verantworten. 

Von Kristine Mann

Gericht, Gullywerfer, Landgericht, Justizgebäude, Weiden, Verhandlung,3

Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den 22-Jährigen Anklage wegen vorsätzlichem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und vorsätzliche Körperverletzung. Der junge Mann gab zu, dass er einen den 40-Kilo schweren Gullydeckel von der Autobahnbrücke geworfen zu haben. Dementierte aber der Werfer des “Erdklumpen” zu sein, der kurz vorher an der selben Stelle landete. Dieser war direkt vor dem Auto eines Pärchens gelandet: “Das hätte schlimm ausgehen können. Wir hatten ein zweijähriges Kind im Auto”.

Angeklagter entschuldigt sich

“In dem Moment habe ich einfach nicht weiter über die Konsequenzen nachgedacht”, so Maximilian P. Die Staatsanwaltschaft und Richter sind aber anderer Meinung: Es war nur dem Zufall bedingt, dass bei dem Unfall nicht schlimmere Schäden entstanden sind. Wer einen 40 Kilo schweren Kanaldeckel von einer Brücke werfe, der müsse die Absicht haben einen Unfallunglück zu verursachen – immerhin entstand in der Tatnacht ein Sachschaden von 10.000 Euro.

Außerdem wurden teilweise auch Fahrinsassen verletzt. Unter anderem prallte ein Zeuge bei dem Ausweichmanöver mit dem Kopf gegen die Fensterscheibe der Beifahrertür und erlitt eine Gehirnerschütterung. Der Arzt einer weiteren Zeugin stellte eine Hals-Wirbel-Prellung fest, außerdem leidet die junge Frau seit dem Unfall an einem immer wiederkehrenden Tinitus.

Für den Angeklagten spricht, dass er sich zumindest bei jedem Opfer für seine Tat entschuldigte.

Konsum von Alkohol – Grund für die Tat?

Maximilian P. war am 17. August, am Tag des Vorfalls, offenbar stark alkoholisiert, als er den Kanaldeckel über das Geländer warf. Circa neun Bier hatte der 22-Jährige nach eigenen Angaben bereits bei sich zu Hause getrunken. Als der Alkohol dort zur Neige ging, machte sich der junge Mann auf den Weg in die Stadt um dort Nachschub zu holen. Im Park habe der Angeklagte weitere zwei bis drei Bier getrunken, bevor er wieder den Weg nach Hause antrat.

Im nüchternen Zustand kann ich keiner Fliege etwas zu Leide tun”

sagt der Angeklagte. Bereits in früheren Gutachten wurde bei dem jungen Mann eine Alkoholabhängigkeit diagnostiziert. Im alkoholisierten Zustand war er auch in der Vergangenheit bereits wegen seiner Aggressivität auffällig geworden. So wurde er einmal bei einer Alkoholfahrt erwischt, beleidigte Polizeibeamte und hatte im Rauschzustand seine Freundin geschubst.

Ein Gutachter hielt zudem fest, dass der Angeklagte sich wohl schwer tat in seinem sozialen Umfeld Anschluss zu finden. Bereits ab der achten Klasse begann der junge Mann zu trinken. Die Schule hat er nie beendet: Laut Gutachter hätte er aufgrund seines unterdurchschnittlichen Intelligenzquotienten von 78 eine Sonderschule besuchen müssen. Dieser liegt im Bereich der Lernbehinderung.

Urteil: Haftstrafe und Entzug

Der Angeklagte wurde auf drei Jahre und neun Monate Haft verurteilt. Davon soll Maximilian P. für 2 Jahre in eine Entzugsanstalt eingewiesen werden, um seine Alkoholsucht zu behandeln. Der Verteidiger des 22-Jährigen gab an, dass der Angeklagte das Urteil akzeptiere:

Ich möchte auf jeden Fall eine Theraphie machen, um mein Leben in den Griff zu kriegen und wieder auf den rechten Weg zu kommen”

* Diese Felder sind erforderlich.