Ab Samstag gelockerte Quarantäneregeln

Neustadt/WN. Die Angst vor einer empfindlichen Beeinträchtigung des gesamten Wirtschafts- und Gesundheitssystems im Land machts möglich: Ab kommenden Samstag müssen geimpfte und genesene Personen nicht mehr in Quarantäne, sollten sie Kontakt mit einem an Covid-19 Erkrankten gehabt haben. Das gilt auch für den Landkreis Neustadt/WN.

Üblicherweise zehn Tage, in einigen Fällen sieben oder fünf Tage: Ab Samstag gelten in Bayern neue Regeln für die Corona-Quarantäne bei Kontaktpersonen und die Isolation bei Infizierten. Die Staatsregierung setzt dazu den entsprechenden Bund-Länder-Beschluss von vergangener Woche um. Geboosterte Kontaktpersonen sind ab Samstag, 15. Januar, von der Quarantänepflicht komplett befreit. Die Neuregelungen sollen wichtige Versorgungsbereiche auch für den Fall stark steigender Infiziertenzahlen am Laufen halten.

Damit die kritische Infrastruktur nicht gefährdet wird, sind die neuen Regeln beschlossen worden. Wichtigste Neuerung: die Verkürzung von Quarantäne und Isolation. Am Freitag soll die neue Verordnung von den Bundesländern in einer Bundesratssitzung durchgewunken werden. In einigen Ländern wie in Bayern gelten die Regeln schon jetzt, andere warten die Entscheidung des Bundesrats ab.

Diese Regeln sind auf dem Corona-Gipfel beschlossen worden:

  • Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Booster-Impfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein.
  • Das gilt auch für vergleichbare Gruppen, also frisch Geimpfte und Genesene
  • Als „frisch“ gilt ein Zeitraum von bis zu drei Monaten.
  • Für alle anderen enden Isolation bzw. Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Das Freitesten soll nach sieben Tagen mit PCR- oder Antigentest möglich sein.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen kann die Isolation nach erfolgter Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden, wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Wie auch auf der Homepage des Landkreises Neustadt/WN (www.neustadt.de) nachzulesen ist, gibt es auch keine Unterscheidung mehr zwischen Delta- und Omikron-Fällen, sowohl bei der Behandlung von infizierten Personen als auch bei den engen Kontaktpersonen. Das heißt: Keine Quarantänepflicht für asymptomatische enge Kontaktpersonen, wenn diese vollständig geimpft, genesen sind oder nach ihrer Genesung eine Impfung erhalten haben.

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