Acht Haftbefehle in fünf Tagen vollstreckt

Waidhaus. Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus konnten in den letzten fünf Tagen acht gesuchte Straftäter festnehmen, sie wurden mit Haftbefehl gesucht.

Symbolbild: Bundespolizei

Am Sonntag gingen den Zivilfahndern der Bundespolizei gleich drei Straftäter ins Netz. In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Beamten einen jungen Mann (23), der von der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Er zahlte die 200 Euro Justizschulden und konnte weiterreisen.

Kurz darauf nahmen die Zivilfahnder einen weiteren Mann (57) fest, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Rosenheim verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro, die er bereitwillig noch vor Ort bezahlte. Er konnte somit seine Reise fortsetzen.

Ein 34-Jähriger hatte weniger Glück. Er wurde in Waidhaus kontrolliert und konnte die durch das Amtsgericht Hannover auferlegte Geldstrafe wegen Diebstahls in Höhe von 500 Euro nicht bezahlen. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover von 39 Tagen musste er noch am gleichen Tag in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.

Die Aufmerksamkeit zahlt sich aus

Am Dienstag erwischten die Bundespolizeifahnder einen Mann (30), der von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Trunkenheit im Verkehr gesucht wurde. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte ihn im August zu einer Geldstrafe in Höhe von 5200 Euro. Da er seine Justizschulden nicht bezahlen konnte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden absitzen.

Auch am Mittwoch hatten die Beamten der Bundespolizei Waidhaus einen dreifachen Fahndungserfolg. Am Vormittag kontrollierten sie einen weiteren jungen Mann (23), der durch das Amtsgericht Schwäbisch-Hall 2021 wegen besonders schweren Fall des Diebstahls zu einer Geldstrafe von 870 Euro verurteilt wurde. Die im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen blieb ihm aber erspart, er konnte seine Schulden begleichen und blieb daher auf freiem Fuße.

Verkehrssünder begleichen Justizschulden vor Ort

Am Mittwochabend nahmen die Beamten aus Waidhaus weitere 1000 Euro Justizschulden ein. Ein 49-Jähriger bezahlte sie bereitwillig an der örtlichen Dienststelle. Bei der zuvor durchgeführten Kontrolle stellten die Fahnder einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Ein Bekannter bezahlte seine Schulden bei der Polizei in Frankfurt ein.

Kurz darauf wurde ein weiterer Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden vollstreckt. Ein Mann (52) wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Weiden zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt. Auch er konnte bezahlen und seine Reise fortsetzen.

Ein weiterer Verkehrssünder wurde am Donnerstag, 1. Juni, festgenommen. Bei einer Kontrolle in Waidhaus stellten die Zivilfahnder der Bundespolizei Waidhaus einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München II fest. Wegen unerlaubtem Entfernens vom Unfallort wurde der 31-jährige Tscheche zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Euro verurteilt. Er bezahlte seine Justizschulden und setzte seine Reise fort.

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