Achtung, falsche Dachdecker unterwegs!

Grafenwöhr. Am Mittwoch gegen 10 Uhr wurden einem Mann (83) von falschen Handwerkern ein Angebot zur professionellen Dachsanierung eines Nebengebäudes unterbreitet.

Polizei Polizeiauto Blaulicht Symbolbild
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Nachdem sich beide Parteien auf einen mittleren dreistelligen Betrag einigten, wurden die Arbeiten innerhalb von rund drei Stunden von mindestens sechs Handwerkern durchgeführt. Nach Fertigstellung wurde plötzlich ein mittlerer vierstelliger Betrag verlangt. Es werden erfahrungsgemäß billigste oder bereits auf dem Grundstück vorhandene Materialien verwendet. Aktuell kann nicht beurteilt werden, mit welcher Qualität die Arbeiten verrichtet wurden. Es sind aus der Vergangenheit auch Fälle bekannt, bei denen die Hauseigentümer bedroht wurden, um letztlich die Geldübergabe zu erreichen.

Falsche Handwerker geschnappt

Die Handwerker hatten sich vor dem Eintreffen der Polizei von dem Anwesen entfernt. Im Rahmen der Fahndung konnten diese jedoch festgestellt werden. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden wurde ein Strafverfahren wegen Betrug gegen die Handwerker eröffnet. Zudem werden steuerrechtliche Aspekte geprüft.

Tipps der Polizei

Die Handwerker betrügen die Hauseigentümer mit überteuerten beziehungsweise nicht sachgemäß durchgeführten Dienstleistungen. Aus diesem Grund rät die Polizei:

  • Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Ihnen an der Haustüre überteuerte oder unseriöse Angebote unterbreitet werden oder wenn Sie sogar bedroht werden.
  • Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.
  • Sollten Sie Opfer von „falschen Handwerkern“ oder „Wuchepreisen“ geworden sein, scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei gegen die Personen beziehungsweise Firma zu erstatten.
  • Unterschreiben Sie einen Auftrag nur, wenn Sie alles verstanden haben.
  • Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie dabei auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist in diesem Fall haltlos.
  • Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.

* Diese Felder sind erforderlich.