Adressbücher: Widerspruchsfrist läuft

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Weiden. Wer seinen Namen und seine Anschrift nicht im neuen Adressbuch für Weiden veröffentlicht sehen will, hat noch bis 10. Mai Zeit der Eintragung zu widersprechen.

Aber Achtung, eine formlose E-Mail oder ein Anruf reicht dabei nicht: Der Antrag muss unterschrieben im Rathaus vorliegen. Wer früher schon einmal widersprochen hat, braucht das nicht nochmal zu tun. Bereits eingelegte Widersprüche gelten weiter, so die Stadt.

Die Sperrung der eigenen Daten kann man aber auch hier online beantragen.

* Diese Felder sind erforderlich.