Flugblatt-Affäre Aiwanger: Staatsanwalt stellt Ermittlungen gegen Lehrer ein
Regensburg/Mallersdorf. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat die Ermittlungen gegen den früheren Lehrer (77) eingestellt. Er soll die Flugblatt-Affäre gegen Hubert Aiwanger ausgelöst haben.
Dem pensionierten Pädagogen wurde vorgeworfen, im Sommer 2023 der Süddeutschen Zeitung Informationen über den stellvertretenden Ministerpräsidenten weitergegeben zu haben. Dabei ging es um antisemitische Flugblätter, die 1987/88 bei dem 17-jährigen Aiwanger gefunden worden waren. Bei einem “Bundeswettbewerb: Wer ist der größte Vaterlandsverräter” war unter anderem als erster Preis ein “Freiflug durch den Schornstein von Auschwitz” ausgelobt worden.
Es hatte danach ein disziplinarisches Verfahren gegen den Schüler Aiwanger gegeben. Der jetzt beschuldigte 77-Jährige war damals Lehrer am Burkhart-Gymnasium in Mallersdorf. Ihm wurde jetzt zur Last gelegt, Informationen aus diesem disziplinarischen Vorgang gegen Aiwanger weitergegeben zu haben, ohne hierzu befugt zu sein.
Mehrere Anzeigen aus der Bevölkerung
Die Staatsanwaltschaft Regensburg ermittelte in den vergangenen Monaten aufgrund mehrerer Anzeigen aus der Bevölkerung gegen den 77-Jährigen, informierte am Donnerstag Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Tatvorwürfe lauteten Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verletzung von Privatgeheimnissen.
Rauscher: “Die Ermittlungen wurden nunmehr eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht mit der im Strafverfahren erforderlichen Sicherheit zu führen ist.” Verschiedene Veröffentlichungen in der Süddeutschen Zeitung deuten darauf hin, dass es zwischen dem Beschuldigten und Mitarbeitern der Zeitung Kontakte gegeben hat.
Welche Kommunikation im Detail erfolgte und ob hierbei privilegierte Informationen weitergegeben wurden, sei hingegen nicht nachweisbar. Es existieren weder Zeugen noch sonstige Beweismittel für die vermutete Kommunikation.
Süddeutsche beruft sich auf Quellenschutz
Insbesondere hat die Süddeutsche Zeitung auf Anfrage der Staatsanwaltschaft Regensburg mitgeteilt, dass man den Ermittlungsbehörden aus Gründen des Redaktionsgeheimnisses und des Quellenschutzes in dieser Sache keine Angaben machen könne. Der Beschuldigte hat von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht.
Nachdem eine weitere Sachaufklärung nicht möglich sei, sei das Verfahren unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes einzustellen gewesen. Laut Rauscher war auch zu berücksichtigen, dass das fragliche Flugblatt der Süddeutschen Zeitung grundsätzlich auch aus einer Schülerarbeit bekannt geworden sein könnte, welche dieses im Schuljahr 1988/1989 reproduzierte.
Soweit dem Beschuldigten zudem die Straftatbestände der Verletzung von Privatgeheimnissen und verschiedene Beleidigungsdelikte zur Last lagen, wurde von keinem der Antragsberechtigten der für eine Strafverfolgung zwingend erforderliche Strafantrag gestellt. Der Beschuldigte hat gegenüber der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Regensburg darauf hingewiesen, dass er selbst zu keinem Zeitpunkt Hubert Aiwanger oder dessen Bruder persönlich unterrichtet habe.
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