Alles schon erledigt und trotzdem ein blauer Brief von ZENSUS

Neustadt. Obwohl sie ihre ZENSUS-Daten bereits gemeldet hatten, haben einige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Mahnungen und Zwangsgeldandrohungen erhalten. Schuld ist ein Softwarefehler.

Symbolbild: Pixabay

Durch einen Fehler im Erhebungsunterstützungsprogramm (EHU) des ZENSUS wurden unberechtigte Mahnungen und Zwangsgeldandrohungen an eine dem Landratsamt noch nicht genauer bekannte Anzahl von Bürgern verschickt, obwohl sie die geforderten Daten bereits gemeldet hatten. Diese Daten liegen in der „virtuellen Ablage“ beim Landesamt für Statistik und sind für die Mitarbeiter der Zensus-Erhebungsstelle beim Landratsamt nicht einsehbar.

Zahl der Betroffenen ist begrenzt

Von Mai bis August 2022 wurden mittels des sogenannten „Zensus“ wichtige statistische Daten über die Menschen in ganz Deutschland erhoben. Teilweise wurden sie von „Erhebungsbeauftragten“ direkt per Tablet befragt, teilweise schriftlich in Papierform. Das Problem betrifft nur die Bürgerinnen und Bürger, die einen Bescheid bekommen haben und die Online-Zugangsdaten auf den Papierfragebögen zur Meldung genutzt haben.

Ein bayernweites Problem

Das Landratsamt Neustadt/WN war bei der Datenerhebung schon weit fortgeschritten und ist somit auch im Mahnwesen bereits weiter als andere Behörden. Daher ist der Fehler in der Software – obwohl seitens des Landratsamtes nichts falsch gemacht wurde – zuerst hier aufgetreten. Das Problem betrifft jedoch alle Erhebungsstellen in Bayern. Es wird versucht, eine Lösung zu erarbeiten, was jedoch schwierig ist, da die Software ein vom Bundesamt für Statistik entwickeltes Programm ist.

Was ist jetzt zu machen?

Das Landratsamt bedauert diese Unannehmlichkeiten und bittet betroffene Bürger, die einen Mahnbescheid erhalten haben, obwohl sie die Daten bereits gemeldet haben, sich umgehend bei der Erhebungsstelle per E-Mail an zensus@neustadt.de oder unter der Telefonnummer 09602 / 79 9191 zu melden.

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