Alles wieder im Griff – Restriktionszonen zum Schutz gegen Geflügelpest aufgehoben

Tirschenreuth. Die angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest vom 5. Januar sind in der Schutzzone und auch in der Überwachungszone inzwischen beendet.

Symbolbild: Pixabay/klimkin

Auch die vorläufige Reinigung und Desinfektion wurde in dem betroffenen Ausbruchsbetrieb abgeschlossen. Die Untersuchungen in den kontrollierten Beständen ergaben keinen weiteren Verdacht auf Geflügelpest. Die Allgemeinverfügung wurde daher für die gesamte Restriktionszone aufgehoben.

Erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen

Weiterhin als notwendig wird die Umsetzung erhöhter Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Geflügels auch für kleinere Geflügelhaltungen angesehen. Dazu zählen folgende Vorgaben:

  • Geflügelbestände dürfen nicht von betriebsfremden Personen betreten werden.
  • Das Betreten der Haltungen ist nur mit betriebseigener Kleidung unter Einhaltung von Hygienemaßnahmen gestattet.
  • Nutzgeflügel darf aus der Haltung nicht entweichen können.
  • Futter und Einstreu muss wildvogelsicher gelagert werden.
  • Wildgeflügel darf nicht gefüttert werden und es muss eine konsequente Schadnagerbekämpfung erfolgen.
  • Außerdem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen von Geflügel weiter verboten.

Da auch der Handel mit Geflügel ein erhebliches Risiko der Ein- und Verschleppung von Geflügelpest birgt, dürfen Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel bereits seit Oktober 2022 in Bayern in sogenannten Reisegewerbe nur abgegeben werden, soweit die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe mit einem negativen klinischen beziehungsweise labordiagnostischen Ergebnis untersucht worden sind. Insofern kann auch eine Allgemeinverfügung des Landratsamts vom Oktober 2022 noch nicht aufgehoben werden.

Für Auslauf- und Freilandhaltung wird die risikoorientierte Aufstallung weiter als eine sinnvolle Präventionsmaßnahme angesehen, auf die sich alle Geflügelhalter im Hinblick auf eine mögliche weitere Verschärfung der Seuchenlage in Bayern in jedem Fall vorbereiten sollten. Die Aufstallung beziehungsweise Haltung des Geflügels in nach oben dichten Volieren wird daher dringend weiterempfohlen.

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