Allgemeine Bürgerversammlung in Weiden

Weiden. Oberbürgermeister Kurt Seggewiß lädt die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weiden zu einer allgemeinen Bürgerversammlung gemäß Artikel 18 GO ein. Die Versammlung findet am Dienstag, den 18. Oktober um 19.00 Uhr im großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses in Weiden statt.

Auf der Tagesordnung steht:

Rede- und antragsberechtigt sind alle Weidener Bürgerinnen und Bürger. Anfragen und Anträge zur Tagesordnung sollen nach Möglichkeit rechtzeitig vor der Bürgerversammlung schriftlich bei der Hauptverwaltungsabteilung der Stadt Weiden eingereicht werden. Anfragen und Anträge können aber auch noch während der Bürgerversammlung gestellt werden.

Die Postanschrift lautet:

Stadt Weiden i.d.OPf. Hauptverwaltungsabteilung Dr.-Pfleger-Straße 15 92637 Weiden

Die Hauptverwaltungsabteilung ist außerdem unter der Telefaxnummer 0961/81-1019, sowie unter der E-Mail-Adresse hauptverwaltung@weiden.de erreichbar.

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