Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen

Nordoberpfalz. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Symbolbild Pixabay

Diese Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan (hier) nutzen. Seit dem Anzeigejahr 2021 ist die elektronische Anzeige mit IW-Elan noch einfacher: Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige mehr erforderlich.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die der Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Menschen nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt.

Höhe der Abgabe pro Monat und unbesetztem Arbeitsplatz

  • 3 Prozent bis unter 5 Prozent: 140 Euro
  • 2 Prozent bis unter 3 Prozent: 245 Euro
  • unter 2 Prozent: 360 Euro

Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes sieht ab 1. Januar einen neuen Staffelbetrag für Arbeitgeber vor, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Diese Betriebe müssen künftig 720 Euro pro Monat und unbesetzten Platz bezahlen.

Regelungen für kleinere Betriebe

  • Unternehmen mit weniger als 40 Arbeitsplätzen müssen einen schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie zahlen je Monat 140 Euro, wenn sie diesen Pflichtplatz nicht besetzen.
  • Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen im Jahresdurchschnitt müssen zwei Pflichtplätze besetzen. Sie zahlen 140 Euro, wenn sie weniger als diese beiden Pflichtplätze besetzen, und 245 Euro, wenn weniger als ein Pflichtplatz besetzt ist.
  • Werden gar keine Schwerbehinderten beschäftigt, sind es 410 Euro.

Infos für Arbeitgeber

Für Informationen steht der Arbeitgeber-Service unter der Telefonnummer 0800 4 555520 zur Verfügung.

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