Asiamarkt in Tschechien: Blinder Kunde verwechselt Schlagring mit Fidget-Spinner
Weiden. Ein blinder Kunde hat beim Einkauf in Tschechien einen Schlagring mit einem Fidget Spinner verwechselt. Das brachte ihm eine Geldstrafe von 500 Euro wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Das Amtsgericht Weiden erlöste den 22-Jährigen jetzt.

Der 22-Jährige hatte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weshalb es letzte Woche zur Verhandlung am Amtsgericht kam. Richter Matthias Biehler stellte das Verfahren mit Zustimmung von Staatsanwältin Birgit Lobinger wegen Geringfügigkeit ein. Der junge Mann – ein völlig unbescholtenes Blatt – war sichtlich erleichtert: „Ich bedanke mich.“
Der 22-Jährige aus Franken kam mit Blindenstock und begleitet von seiner Schwester in den Gerichtssaal. „Ich bin hundert Prozent blind. Ich sehe gar nichts“, erklärte der Berufsschüler, der die Blindenschrift Braille beherrscht.
Mit Schwester und Mutter auf dem Asia-Markt
Gemeinsam mit der Schwester und seiner Mutter war er im September auf einem Asiamarkt in Tschechien unterwegs. Während die Frauen am Bekleidungsstand beschäftigt waren, habe er den Schlagring eingekauft. Er versichert, den Gegenstand für ein Spielzeug gehalten zu haben: „Ich hätte nie gedacht, dass sich da eine Waffe kaufe. Ich dachte, das ist ein Fidget Spinner.“ 2017 waren die Handkreisel auch in Deutschland sehr populär und durften in keiner Schultasche fehlen.
Bei der Kontrolle am Grenzübergang Waidhaus zeigte er seine Einkäufe bereitwillig vor. Die Bundespolizei erkannte die „Brass Knuckles“ auf den ersten Blick. Dem 22-Jährige brachte der Kauf eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Den Schlagring gab er freiwillig ab. Der Strafbefehl flatterte wenige Wochen später ins Haus: 20 Tagessätze zu 25 Euro.
Kein Einzelfall
Die Verwechslung der Kinderkreisel mit Waffen ist offenbar kein Einzelfall. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte 2018 einen Strafbefehl über 400 Euro verhängt. Eine Rosenheimerin hatte im Internet einen Fidget Spinner in Form eines Ninja-Sterns bestellt. Der Zoll behielt das Päckchen ein und erstattete Strafanzeige, weil es in dem Objekt eine verbotene Waffe (Wurfstern) sah. Auch dieses Verfahren wurde letztlich eingestellt.
Ein Gutachter hatte für das Gericht die Gefährlichkeit des Wurfsterns beurteilen sollen. Er sah darin eher keine Waffe. Die Kanten seien nicht angeschliffen, die Spitzen zeigten nach innen. „Er ging sogar kaputt, als wir damit auf Kartons geworfen haben“, wird der Gutachter auf rosenheim24 zitiert.
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