Auch wenn es der Regierung zu groß ist, Altenstadt/WN bekommt neues Baugebiet

Altenstadt/WN. Eine technische Hürde noch und die Bauleitplanung für das Gewerbegebiet „Sauernlohe“ ist abgeschlossen. Die Regierung der Oberpfalz hält an ihrer Einschätzung fest, das Projekt sei überdimensioniert. Die Gemeinde ficht das jedoch nicht an.

Das neue Gewerbe- und Wohngebiet Sauernlohe überträgt die Gemeinde im Umlegungsverfahren dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Weiden, das frühere Vermessungsamt. Foto: Gabi Eichl

Der Technische Umweltschutz am Landratsamt hat in der schalltechnischen Untersuchung redaktionelle Fehler entdeckt, in denen es stark vereinfacht um die Angabe einer falschen Fassadenseite und eine fehlende Definition geht. Die Gemeinde räumt diese redaktionellen Fehler ein und wird deshalb den Bebauungsplan noch einmal in eingeschränkter Form für 14 Tage öffentlich auslegen. Nimmt der Plan diese letzte Hürde, steht dem neuen Gewerbegebiet „Sauernlohe“, in dem auch sogenanntes urbanes Wohnen möglich sein wird, nichts mehr im Weg.

Regierung: Baugebiet überdimensioniert

Die höhere Landesplanung bei der Bezirksregierung bleibt bei ihrem Urteil, dass die Gemeinde keinen Bedarf an einem so großen Baugebiet habe. Die Regierung sieht allenfalls „einen gewissen Bedarf“ an Wohn- und Gewerbeflächen. Bei letzteren sei auch die veränderte geopolitische und weltwirtschaftliche Lage zu berücksichtigen, daher könne nicht einfach davon ausgegangen werden, dass sich die Wirtschaft wie in den vergangenen Jahren entwickle.

“Nicht im Einklang mit der Landesplanung”

Die Regierung sagt ganz klar: „Die Bauleitplanung befindet sich in dieser Form nicht im Einklang mit den Vorgaben von Raumordnung und Landesplanung.“ Wolle man das erreichen, müsste das knapp zehn Hektar große Baugebiet erheblich verkleinert oder zumindest in Abschnitten entwickelt werden.

Gemeinde: Baugebiet in der Größe notwendig

Die Gemeinde sieht das freilich anders. Sie hat in ihren Augen den Nachweis für den Bedarf erbracht; das Baugebiet sei in der geplanten Größe notwendig, auch um “eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Altenstadt/WN zu gewährleisten”.

Stadt Weiden sieht keine Konkurrenz mehr

Vonseiten der Stadt Weiden kommt kein Hinweis mehr auf eine Konkurrenz unmittelbar vor der Haustür, wie das in der Vergangenheit teilweise sehr deutlich der Fall war. Es wird nur noch angeregt, Fuß- und Radwege nach Süden und Westen zu bauen. Die Gemeinde Altenstadt verweist auf eine geplante Anbindung an einen Flurweg Richtung Schätzlerbad. Der Bau von gemeindeübergreifenden Fuß- und Radwegen sei später jederzeit möglich. Die Stellungnahme der Stadt Weiden ist jedoch nur eine vorläufige, das letzte Wort hat der Bauausschuss, der Anfang Februar tagt.

Wasserwirtschaftsamt: Blei im Boden

Das Wasserwirtschaftsamt Weiden weist ein weiteres Mal darauf hin, dass in einem Teilbereich des Wohngebietes, in dem auch ein Spielplatz vorgesehen ist, ab einer Tiefe von etwas mehr als einem Meter mit Blei im Boden zu rechnen sei. Bei Erdbewegungen dort sei unbedingt ein Sachverständiger zurate zu ziehen.

Gärtnereigelände wieder nicht im Bebauungsplan

Von privater Seite kommt die seit Jahren geäußerte Forderung, das ehemalige Gärtnereigelände der Firma Punzmann in das Baugebiet einzubeziehen. Die Gemeinde hat das bisher abgelehnt wegen in Teilen vorhandenen Altlasten, für die allerdings nicht der Gärtnereibetrieb verantwortlich sei, schreibt der Objektbetreuer im Auftrag des Grundstückseigentümers. Der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans schränke die geplanten Vorhaben extrem ein und entwerte die ohnehin schon problematischen Grundstücke noch weiter. Dies unter anderem, weil die Grundstücke nur noch über Siedlungsstraßen und verkehrsberuhigte Zonen zu erreichen seien; eine Gewerbenutzung scheide damit für die Grundstücke künftig aus.

Nutzung als Gärtnerei weiterhin möglich

Die Gemeinde bleibt bei ihrer Haltung: Die Flächen bleiben außen vor. An der Verkehrserschließung der Grundstücke ändere sich nichts, im Gegenteil, die Zufahrt werde sogar verbessert, da der Flurweg verbreitert werde und die schwierige Ausfahrt auf die B 22 über eine neue ampelgesteuerte Kreuzung erfolge. Die Nutzung der Grundstücke durch einen Gärtnereibetrieb sei auch nach einem Heranrücken der Bebauung weiterhin möglich.

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