Aufgepasst! Das muss man beim Christbaum-Transport beachten
Weiden. Überall kann man jetzt Christbäume kaufen. Hat man sich das gute Stück gesichert, geht's ans richtige Verstauen. OberpfalzECHO gibt wichtige Tipps.
In den Wochen vor Weihnachten stellt sich bei der Beschaffung eines Christbaumes auch die Frage nach dem Transport. Am häufigsten wird dafür wohl das Auto benutzt und dabei ist – ob in oder auf dem Fahrzeug transportiert wird – einiges zu beachten, um das sicher zu bewerkstelligen.
Die nachfolgend aufgezeigten Sicherungen der Ladung sind auch zu beachten, wenn der Weihnachtsbaum auf einem Anhänger, im – gemieteten – Transporter oder sogar „grün-modern“ auf einem Lastenfahrrad befördert wird. Eine Matte oder Noppenfolie als Unterlage, ordentlicher Spanngurte – am besten mit Prüfzeichen – und eventuell eine Warnflagge sollten dafür verfügbar sein.
Innen-Ladung und offene Heckklappe auch sichern
Sobald aber für den Transport die Rückbank ganz oder teilweise umgeklappt werden muss, sollte der Baum mit dem dicken Ende voraus eingeladen werden. Um den Innenraum vor Verschmutzung zu schützen, befestigt man über dem leicht harzenden Stumpf mit einem Gummiring ein Stück Tuch oder Folie, bevor man die Ladung bis an die Vordersitz-Lehne schiebt
Wenn keine Verzurrösen im Gepäckraum verfügbar sind, lässt sich ein Spanngurt auch um den umgeklappten Teil der Fondlehne schlingen. Kofferraumdeckel oder Heckklappe müssen dann so weit wie möglich geschlossen und mit einem Gurt, nicht mit einem Gummi-Expander, fixiert werden. Dabei lässt sich der Haken eines Spanngurts oft im Kofferraum-Schloss einrasten und das lose Ende durch den Verschlussbügel ziehen.
Baum-Spitze sollte immer nach hinten zeigen
Beim Transport auf dem Autodach sind – falls keine Dachreling vorhanden ist – ein Gepäckträger oder Skihalter die beste Lösung. Der Baum ist dabei immer strömungsgünstig mit dem dicken Ende nach vorn zu laden. Liegt der Baum direkt auf dem Dach, sollte eine Decke oder ein Teppich untergelegt werden, um den Lack zu schützen. Zumindest zwei Spanngurte sind dann „kraftschlüssig“ anzubringen – das bedeutet, die Ladung niederzuzurren.
Gibt es keine Dachreling zum Befestigen der Spanngurte, können diese notfalls auch durch die Türausschnitte und den Innenraum gezogen werden. Vor allem über den Vordersitzen ist dann aber darauf zu achten, dass man nicht die Kopffreiheit oder gar die Sicht beeinträchtigt.
Bußgeld droht bei falscher oder fehlender Sicherung
Falls die Baumspitze mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt, ist daran eine 30 mal 30 Zentimeter große, hellrote Fahne mit Querstange, alternativ ein zylindrischer Körper mit 35 Zentimeter Durchmesser oder bei Nacht eine rote Leuchte zu befestigen
Diese Kennzeichnung ist auch erforderlich, wenn die Ladung auf dem Autodach befördert wird – darf dann aber nicht höher als 1,5 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Die Kennzeichnung der Baumspitze empfiehlt sich auch, wenn der Überstand geringer ist – damit einparkende Fahrzeugführer oder Fußgänger die Ladung nicht übersehen und beschädigen.
Ein Punkt in Flensburg droht
Bußgelder drohen bei falscher oder fehlender Ladungssicherung: Nach vorn darf die Ladung überhaupt nicht und nach hinten maximal drei Meter (oder 1,5 Meter bei mehr als 100 km/h) über das Fahrzeug hinausragen – sonst sind 20 Euro fällig. Fehlende Kenntlichmachung durch eine Leuchte kostet bereits 25 Euro, nicht ausreichende Sicherung gegen Herabfallen 35 Euro und mit Gefährdung oder gar Sachbeschädigung sind 60 beziehungsweise 75 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig.
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