Aufruf in Weiden: Grundsteuerhebesatz überdenken

Weiden. Der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e. V. kritisiert steigende Grundsteuerbescheide für 2025 und fordert eine Senkung des Hebesatzes.

Rathaus Weiden Symbolbild
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e. V. hat sich zu Monatsbeginn in einem offenen Brief an den Oberbürgermeister Jens Meyer sowie an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats gewandt.

Offener Brief an die Stadt Weiden zur Grundsteuer ab 2025

„Wir, der Haus- und Grundbesitzerverein Weiden und Umgebung e. V., vertreten die Belange von mehr als 4.000 privaten Hausbesitzern, Vermietern und Eigentümern von Grundstücken. Zurzeit stehen die Telefone in unserer Geschäftsstelle nicht still. Hintergrund ist, dass aktuell die Grundsteuerbescheide für 2025 an die Grundstückseigentümer in Weiden versendet werden und darin teils erhebliche Steuererhöhungen ausgewiesen werden.

Es ist bekannt, dass durch das neue Grundsteuerrecht, welches in Bayern nur die Grundstücks- und Gebäudeflächen berücksichtigt, zu Verschiebungen führt. Durch die Reform gibt es Eigentümer, die einerseits weniger oder etwa gleich viel an Grundsteuer zahlen, andererseits gibt es aber auch Erhöhungen.

Grundlage für die neuen Grundsteuerbescheide sind die nach dem neuen bayerischen Grundsteuergesetz ermittelten Grundsteuermessbeträge. Diese fallen in der Regel höher aus als vor der Reform. Bei gleichbleibenden Hebesätzen würde dies zu höheren Grundsteuerbeträgen und damit zu deutlich höheren Steuereinnahmen bei den Kommunen führen. Es ist aber die erklärte Absicht der Politik, dass die Gemeinden nicht mehr Einnahmen erzielen wollen, als bisher generiert wurden.

Auch Sie, Herr Oberbürgermeister, haben über die Presse bekräftigt, dass Sie die Neuregelung nicht dazu ausnutzen wollen, um die Stadt Weiden auf Kosten der Bürger zu sanieren. Nun ist es aber so, dass der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen hat, den Hebesatz bei der Grundsteuer A bei 320 Prozent und bei der Grundsteuer B bei 400 Prozent zu belassen. Begründet wird dies, dass noch nicht alle Messbeträge vom Finanzamt vorliegen und daher die genauen Einnahmen nicht kalkuliert werden können.

Laut Niederschrift der Stadtratssitzung vom 16.12.2024 sind aktuell (Stand Ende Dezember 2024) insgesamt 18.554 Steuerfälle verarbeitet und ca. 4.000 Fälle stehen noch aus. Mit den bereits verarbeiteten Datensätzen errechnet die Stadtverwaltung für 2025 ein Grundsteueraufkommen von rund 7,7 Millionen Euro gegenüber von 7,5 Millionen Euro in 2024. Mit anderen Worten, es wird jetzt schon mit Mehreinnahmen von 200.000 Euro gerechnet.

Unter Berücksichtigung der noch rund 4.000 ausstehenden Grundsteuerbescheide, die noch hinzugerechnet werden müssen, wird das Grundsteueraufkommen erheblich über den Einnahmen 2024 liegen. Wir teilen daher die Auffassung von Stadtrat Wolfgang Pausch, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer bei einem Hebesatz von 400 Prozent die Marke von 9 Millionen Euro erreichen, wenn nicht sogar übersteigen wird. Anlass dafür ergibt sich auch aus einer Umfrage bei unseren Mitgliedern.

Fälle, in denen die Grundsteuer um das zwei- oder dreifache steigen, sind nicht selten. Neben Ein- und Mehrfamilienhäuser sind gerade auch Gewerbetreibende von den Erhöhungen massiv betroffen. Lediglich bei Eigentumswohnungen gibt es geringfügige Reduzierungen.

Auch sollte man bei dieser Thematik nicht außer Acht lassen, dass bei Mietwohnungen die Mietnebenkosten durch die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter um mehrere Hundert Euro steigen werden. Das Wohnen in Weiden wird dadurch noch teurer.

Wir appellieren daher eindringlich an Sie, den Hebesatz von 400 Prozent ab 2025 nochmals zeitnah zu überdenken. Aufgrund der bisher schon vorliegenden Zahlen ist es geboten, den Hebesatz rückwirkend ab 1. Januar 2025 auf ein aufkommensneutrales Niveau abzusenken. Dieser dürfte sich nach unserer derzeitigen Einschätzung der 300 Prozent nähern.

§ 25 Abs. 3 GrStG ermöglicht es Ihnen, diese Rückwirkung vorzunehmen.“

Als Reaktion auf das Schreiben antwortete Oberbürgermeister Jens Meyer ebenfalls in einem offenen Brief.

Antwort auf den offenen Brief an die Stadt Weiden

(…) zunächst einmal möchte ich Ihnen für den o.g. Brief danken, den meines Wissens nach auch die anderen Stadtratsfraktionen erhalten haben. Mit dem überwiegenden Teil habe ich vereinbart, in deren Namen zu antworten, weshalb Sie nicht von jeder einzelnen Fraktion eine schriftliche Antwort erhalten werden.

Die von Ihnen richtig zitierten 7,7 Millionen Euro sind leider nicht das aufsummierte Ergebnis der bereits versandten Bescheide, sondern eine Hochrechnung zum damaligen Zeitpunkt, der auch die rund 4.000 damals noch fehlenden Fälle einschloss. Zwischenzeitlich bewegen wir uns bei hochgerechnet 7,9 Millionen Euro bei noch knapp 700 fehlenden Fällen. Allerdings gehen wir aufgrund teils massiv gestiegener Einzelfälle davon aus, dass einige Fläche Steuerschuldner bei der Erfassung Ihrer Grundstücke entweder zuviel erfassten oder Ermäßigungen nicht richtig erfassten.

Im Rahmen von Widersprüchen ist daher damit zu rechnen, dass die hochgerechneten 7,9 Mikkionen Euro noch sinken werden. Wir werden daher das Jahr 2025 abwarten, um verlässliche Zahlen zu erhalten. Über eine mögliche Senkung des Hebesatzes ab dem Jahr 2026 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2026 zu entscheiden sein.

Ich bitte, auch im Namen des Stadtrates, um Ihr Verständnis für dieses Vorgehen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Jens Meyer
Oberbürgermeister

* Diese Felder sind erforderlich.