Außengastronomie darf öffnen

Nordoberpfalz. Endlich Lockerungen für die Gastronomie: Bei stabiler Inzidenz von unter 100 sollen Außenbereiche öffnen dürfen. Aber es bleiben Fragen offen.

In der Kabinettssitzung am 4. Mai hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den Voraussetzungen des §27 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem 10. Mai 2021 die Öffnung der Außengastronomie bis 22 Uhr zugelassen werden kann.

Ein Automatismus ist diesbezüglich nicht vorgesehen, das Gesundheitsministerium muss formal zustimmen. Die Stadt müsste also die Öffnung beantragen. Noch ist aber nicht klar wie ab 10. Mai vorgegangen werden soll. 

Bedingungen und Konzepte noch unklar

“Nach jetziger Kenntnis wären von den Landratsämtern beziehungsweise kreisfreien Städten zunächst Anträge an die zuständige Bezirksregierung zu stellen. Die Rahmenbedingungen, unter welchen Voraussetzungen geöffnet werden darf, wurden jedoch noch nicht mitgeteilt”, sagt Weidens Stadtsprecher Norbert Schmieglitz. Das heißt es ist auch unklar, welche Vorschriften für die Außengarstronomie dann gelten.

Hierzu müssen die zuständigen Staatsministerien noch die erforderlichen Konzepte (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen, wie er erklärt. “In diesem Zusammenhang müssen die Gastronomiebetriebe auch die Sondernutzungsvereinbarungen mit der Stadt Weiden beachten.”

Auch das Landratsamt Neustadt/WN wartet aktuell noch auf offizielle Verordnungen, wie Sprecher Marcel Weidner auf Nachfrage erklärt. Diese bleiben aktuell abzuwarten.

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