B470: Rad- und Fußweg gesperrt

Kleinkotzenreuth. Der Fuß und Radweg bei Kleinkotzenreuth ist ab sofort gesperrt. Schuld ist eine poröse Gambionenwand.

Absperrband Symbol Symbolbild Sperre Flatterband Absperrung
Symbolbild: pixbabay

“Wegen Schäden an der Gabionenwand bei Kleinkotzenreuth muss die darunter befindliche Geh- und Radwegunterführung sofort vollgesperrt werden, um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer nicht zu gefährden”, teilt das Staatliche Bauamt mit. Aufgrund der Frost- und Tauwechsel in den Wintermonaten sei das Gestein in den Gabionenkörben porös geworden, sodass sich die Gabionenwand neigt.

Sicherheit der Radfahrer und Fußgänger gefährdet

“Insofern ist die Standsicherheit der Schallschutzwand nicht mehr gewährleistet.” Als Sofortmaßnahme werden ab Montag, den 18.10.2021 die oberen Gabionenkörbe rückgebaut. Die Fahrbahn in Richtung Auerbach wird gesperrt. Um den Verkehrsfluss auf der Bundesstraße aufrecht zu erhalten wird der Verkehr mithilfe von Gelbmarkierungen an der Baustelle vorbei geleitet.

Die Fahrbahnbreite reicht aus, um den Verkehr auf beiden Fahrtrichtungen aufrecht zu erhalten. Die Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Baumaßnahme wird allerdings auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Nach den Rückbauarbeiten kann der Geh- und Radweg wieder uneingeschränkt genutzt werden.

An Begrenzungen halten

Fußgänger und Radfahrer werden einstweilen über die B 470 geleitet. Die Verkehrsteilnehmer werden rechtzeitig durch eine Beschilderung auf querende Passanten aufmerksam gemacht. Das Staatliche Bauamt wird die Gabionenwand im nächsten Jahr komplett erneuern und wieder in vollständiger Höhe aufbauen. Bis dahin bitten die Verantwortlichen alle Betroffenen um Verständnis.”

Außerdem wird darum gebeten sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu halten, “sowohl zur Vermeidung von Gefährdungen des Baupersonals, als auch zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Bauablaufes”. “Wir bitten im Umfeld der Baumaßnahme um eine rücksichtsvolle und besonders aufmerksame Teilnahme am Straßenverkehr und sowie um Beachtung der Geschwindigkeitsbegrenzungen”, heißt es abschließend.

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