Bayerns Kommunen gewinnen Planungssicherheit in der Wärmeplanung

München. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Verpflichtung zur flächendeckenden Wärmeplanung in Bayern umgesetzt, was für Kommunen mehr Planungssicherheit bedeutet. Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger erreichte eine Lösung für eine flexiblere Handhabung bereits bewilligter Förderungen, die bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt sein müssen. Zusätzlich wurde die Bewilligungspraxis angepasst, sodass die Förderung bayrischer Energienutzungspläne weiterhin möglich ist.

Symbolbild: Pixabay

Bayerns Kommunen können aufatmen: Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie teilt mit, dass bedeutende Fortschritte bei der kommunalen Wärmeplanung erzielt wurden. Die Neuerungen versprechen mehr Planungssicherheit und Unterstützung für die Gemeinden bei ihren Anstrengungen zur Umsetzung der Energiewende auf lokaler Ebene.

Fortsetzung der kommunalen Wärmeplanung gesichert

Seit dem 1. Januar 2024 liegt die flächendeckende Wärmeplanung in der Zuständigkeit der Länder, eine Verpflichtung, die zuvor auf Bundesebene angesiedelt war. Bayern hat sich entschlossen, diese wichtige Aufgabe in enger Absprache mit den Kommunen voranzutreiben. Diese Entscheidung folgt auf eine Initiative des Bundes, die bereits eine Förderung für freiwillige Wärmeplanungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beinhaltete. Diese Maßnahme fand bei bayrischen Gemeinden großen Anklang.

Verunsicherung und Lösungssuche

Doch die Begeisterung wurde von Verunsicherungen überschattet, insbesondere durch die zögerliche Bearbeitung der Förderanträge durch die ZUG GmbH, die den Fördervollzug übernimmt. Noch problematischer: die Ankündigung des Bundes, dass die bereits zugesagte “ZUG-Förderung” mit Inkrafttreten eines Landesgesetzes zur Wärmeplanung gestrichen werden könnte. Diese Entwicklung führte zu großer Irritation unter den Antragstellern.

Bayerns Energieminister Hubert Aiwanger hat sich der Angelegenheit angenommen und direkt an Bundesminister Habeck gewandt, um praktikable Lösungen zu fordern. Das Engagement zeigte Erfolg: “Unser Einsatz war erfolgreich, die Kommunen haben an Planungssicherheit gewonnen,” kommentiert Aiwanger.

Erfolgreiche Verhandlungen

In Folge der Verhandlungen hat der Bund seine Vollzugspraxis überprüft und eine Lösung gefunden, die Positiv beschiedene Förderanträge von Kommunen betrifft. Diese können nun, sofern sie die Vorgaben der ZUG-Förderung erfüllen und vor dem 1. Januar 2024 gestellt wurden, bis zum 30. Juni 2026 umgesetzt werden, ohne dass das Risiko eines Widerrufs der Förderungen besteht. Zusätzlich sichert eine Anpassung der Bewilligungspraxis die Förderung eines bayerischen Energienutzungsplans, ohne dass die “ZUG-Förderung” dadurch beeinträchtigt wird.

Aiwangers Aufruf an die Kommunen

Staatsminister Aiwanger ermutigt die Kommunen, ihre Planungen fortzusetzen und von den nun klaren Rahmenbedingungen zu profitieren. “Jetzt gilt es auch für die noch ausstehenden Bewilligungen schnell Klarheit zu schaffen,” so Aiwanger, der die Wichtigkeit einer zügigen und unkomplizierten Umsetzung der Wärmeplanung auf kommunaler Ebene hervorhebt. Bayerns Kommunen haben nun die Gelegenheit, mit Unterstützung des Landes und des Bundes, energieeffiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgungskonzepte zu entwickeln und umzusetzen, und damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten.

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