Beantragung der Vereinspauschale nicht vergessen

Neustadt/WN. Das Landratsamt NEW erinnert alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neustadt/WN an die Beantragung der Vereinspauschale.

Der Freistaat Bayern setzt auch im Jahr 2022 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereins- pauschale fort. Der Antrag mit Anlagen steht auf der Homepage (Startseite–Beratung & Bürgerservice – Formulare – V – Vereinspauschale 2022 – Antrag) zum Download zur Verfügung. Die Frist zur Abgabe endet am 1. März 2022. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Information über die Förderung

Im Jahr 2021 erhielten insgesamt 87 Sport- und Schützenvereine aus dem Landkreis Neustadt/WN eine Förderung in Höhe von 360.374,30 Euro. Für Auskünfte steht das Landratsamt NEW, Frau Sonja Prößl, unter der Telefonnummer 09602 / 792130 oder per Email (sproessl@neustadt.de) gerne zur Verfügung. Außerdem informiert das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration aus-führlich auf seiner Homepage über die Förderung.

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