Brandstiftung, Bedrohung, Körperverletzung: nach Streit komplett die Kontrolle verloren

Waldsassen. In einem Wohncontainer, der von der Stadt in der Klärwerkstraße für obdachlose Personen zur Verfügung gestellt wird, hat es in der Nacht von Freitag auf Samstag gebrannt.

Polizei Bayern Symbolbild
Symbolbild: OberpfalzECHO/Ann-Marie Zell

Die Polizei hat einen Bewohner (44), der dort kurzfristig untergebracht war, vorläufig festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht der vorsätzlichen Brandstiftung. Der Tatverdächtige geriet offenbar im Laufe des frühen Freitagabends mit seinem Vater im gemeinsamen Anwesen in Streit. Nachdem die hinzugerufenen Polizeibeamten den Streit schlichteten, verließ der Mann zunächst die Wohnung und wurde aufgrund seiner Wohnungslosigkeit vorübergehend im Wohncontainer untergebracht.

Kanaldeckel auf die Straße gelegt

Gegen Mitternacht sorgte der Mann dann für einen erneuten Polizeieinsatz. In der Egerer Straße soll er einen Kanaldeckel von der Fahrbahn ausgehoben und auf dem Fahrstreifen abgelegt haben. Ein Verkehrsteilnehmer erkannte die Situation zu spät und fuhr mit dem Auto über den Kanaldeckel.

Der Mann leistete daraufhin erheblichen körperlichen Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten, sprach zahlreiche Bedrohungen, Beleidigungen aus und beschädigte das Mobiliar auf der Polizeidienststelle. Da er sich scheinbar in einem psychischen Ausnahmezustand befand, wurde er vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Keine Verletzten

Wie sich bei der nachträglichen Überprüfung des Wohncontainers durch die Einsatzkräfte herausstellte, wurde im Innenraum des Containers offenbar mehrfach versucht Feuer zu legen. Die Freiwillige Feuerwehr Waldsassen war zur Brandbekämpfung vor Ort. Der Schaden an dem erst neu angeschafften Ein-Zimmer-Wohncontainer beträgt rund 10.000 Euro. Weitere Personen wurden durch den Brand nicht gefährdet.

Die Polizeiinspektion Waldsassen hat strafrechtliche Ermittlungen wegen Brandstiftung, Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie Bedrohung und Beleidigung eingeleitet.

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