Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gegen neues Baugebiet

Grafenwöhr. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wehrt sich gegen das Baugebiet an der Max-Reger-Straße. 

Die Stadt Grafenwöhr plant in der Max-Reger-Straße ein neues Baugebiet. Doch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bringt Einwände hervor. Bild: Stefan Neidl.

Die Einwände der BImA gegen das geplante Baugebiet an der Max-Reger-Straße seien “eine wahre Doktorarbeit. Doch laut Bürgermeister Edgar Knobloch und Planer Wolfgang Fetsch haben sie nichts mit der Wirklichkeit zu tun.

Dass Bauland in Grafenwöhr rar ist, ist kein Geheimnis. Darum plant die Stadt die Erschließung mehrerer Baugebiete: Eins davon ist an der Max-Reger-Straße, wo voraussichtlich zwölf Parzellen entstehen sollen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist mittlerweile abgeschlossen. Landschaftsarchitekt Wolfgang Fetsch vom gleichnamigen Planungsbüro trug die Einwände vor.

Landschaftsarchitekt Wolfgang Fetsch. Bild: Stefan Neidl.

Gegen Bau neben Truppenübungsplatz

Insgesamt wurden 35 Fachstellen oder Behörden zu einer Stellungnahme aufgefordert. 20 hatten sich erklärt, dazu kamen einige Einwände von Bürgern. Die meisten kümmerten sich um Standards, wie die Einhaltung von Naturschutzvorschriften, Formalien oder die Anschlüsse an bestehende Leitungen. Die Einwände der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) las Fetsch hingegen im Wortlaut vor.

Die BImA vertritt den nahe an der Max-Reger-Straße liegenden Truppenübungsplatz rechtlich und tritt für dessen Interessen ein. Sie erinnert an die Emissionen, die von dem Schießbetrieb und die daraus folgende Belastung für die Bevölkerung und kritisiert eine mangelnde Information für potentielle Bauherrn. Dazu bemängelt die BImA Abwägungsfehler bei der Einschätzung des Schießlärms und der zukünftigen Entwicklung des Truppenübungsplatzes aufgrund von Verstößen gegen den Trennungsgrundsatz und dem Gebot der Konfliktbewältigung.

Die BImA fürchtet auftretende Spannungen durch die Emissionen mit möglichen neuen Bewohnern an der Max-Reger-Straße. Weiter fordert sie eine erneute Auslegung, da in der Bekanntmachung der Wegfall des Paragraphen 47 Absatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung über das rechtzeitige Vorbringen von Einwände durch die Planer falsch interpretiert wurde – diesen Vorwurf räumte Fetsch ein, weswegen die öffentliche Bekanntgabe korrigiert noch einmal ausgelegt werden soll.

“Einwände am Leben vorbei”

Fetsch würdigte das Schreiben der BImA als “Doktorarbeit” – der Bearbeiter habe sämtliche mögliche Gründe gegen eine Bebauung im Umfeld des Truppenübungsplatzes aus dem Hut gezaubert. Dies überraschte ihn aber nicht: “Die BImA ist grundsätzlich gegen eine Bebauung in der Nähe des Truppenübungsplatzes.”

Auch Bürgermeister Edgar Knobloch (CSU) sieht die Bedenken als unbegründet an: “Die Einwände gehen am Leben vorbei. Durch die bestehenden Bauten kann an der Grenze des Lagers kein Haubitzen-Schießplatz entstehen. Im zivilen Gebiet werden durch den Bebauungsplan nur Lücken geschlossen.” Die Schießbahnen lägen ohnehin weiter entfernt und der Schießlärm sei in Grafenwöhr bekannt.

Gerald Morgenstern (CSU) brachte einen Ausschluss von Regress-Ansprüchen gegen den Truppenübungsplatz ins Spiel, um das Verfahren zu erleichtern.

Trotzdem: Grafenwöhr plant weiter

Der Stadtrat beschloss einstimmig, die Planungen voranzutreiben und sieht die Bedenken der BImA als unbegründet an.

Zwei private Anlieger äußerten zudem Einwände: Ein Eigentümer sieht seinen Grund nicht als Baufläche an und will sie der Tier- und Pflanzenwelt widmen. Der Stadtrat nahm es dennoch in den Bebauungsplan auf.

Ein zweiter Anlieger warf die Verlegung eines zu kleinen Kanals vor, wodurch ihm einst ein teurer Schaden entstanden wäre. Dazu hatte es gar einen Rechtstreit gegeben, den die zuständigen Stadtwerke damals gewannen. Er fordert nun Nachbesserung. Die Stadt erkennt an, dass durch das neue Baugebiet nun aber eine erhöhte Ableitung von Regen- und Schmutzwasser auftreten werde, weswegen “der genannten Problematik Abhilfe” geschaffen werden soll.

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