Bundespolizei mahnt zur Vollständigkeit der Reisedokumente

Waidhaus. Die Bundespolizei Waidhaus hat am 23. Juni bei Einreisekontrollen zehn Personen ohne die erforderlichen Aufenthaltstitel und Reisepässe festgestellt und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sie erinnert daran, dass bei der Einreise nach Deutschland beide Dokumente mitgeführt werden müssen.

Foto: Bundespolizei

Am Montag haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bei der Einreisekontrolle insgesamt zehn Personen festgestellt, die nicht alle erforderlichen Dokumente mit sich führten. In den meisten Fällen fehlte entweder der Aufenthaltstitel, der Reisepass – oder sogar beides. Personen, die einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen, müssen bei der Einreise zwingend beide Dokumente dabeihaben.

Wichtige Hinweise der Bundespolizei

Die Bundespolizei erinnert daran, dass Aufenthaltstitel und Reisepass immer gemeinsam mitgeführt werden müssen – besonders bei der Einreise nach Deutschland. Das bloße Vorzeigen eines der beiden Dokumente reicht nicht aus. Eine nachträgliche Vorlage ersetzt die Pflicht zur Mitführung nicht und führt in der Regel zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Empfehlungen für Reisende

Die Bundespolizei empfiehlt allen Reisenden, vor Reiseantritt zu prüfen, ob sie beide Dokumente bei sich tragen. Wer sich unsicher ist, kann sich vorab bei den zuständigen Behörden oder auf den offiziellen Internetseiten informieren.

Die Bundespolizei Waidhaus hat in allen zehn am Montag festgestellten Fällen entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

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