Bundespolizei nimmt am Wochenende fünf gesuchte Straftäter fest

Waidhaus. Die Handschellen der Bundespolizeifahnder klickten am Wochenende insgesamt fünfmal. Die fünf festgenommenen Männer wurden mit Haftbefehlen gesucht.

Symbolbild: Bundespolizei

Am Samstag kontrollierten Zivilfahnder der Bundespolizei kurz nach Mitternacht einen Kastenwagen an der A 6 in Waidhaus. Gleich zwei der Insassen hatten noch eine Rechnung mit der deutschen Justiz offen. Einer (28) wurde vom Amtsgericht München im März 2022 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Da er vor Ort nicht die nötigen Barmittel aufbringen konnte, musste er die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen in der Justizvollzugsanstalt Weiden antreten.

Noch um die Haftstrafe rumgekommen

Auch bei einem weiteren Mann (49) blinkte der Fahndungscomputer rot auf. Er wurde im November 2021 vom Amtsgericht Offenbach zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Der Grund: Trunkenheit im Verkehr. Da er dem Justizverfahren ferngeblieben war, suchte ihn nun die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit Haftbefehl. Er konnte die offenen Justizschulden bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus bezahlen und somit die Weiterreise antreten.

Auch ein 26-Jähriger konnte die bereits angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe durch die Zahlung seiner Justizschulden in Höhe von 400 Euro abwenden. Das Amtsgericht Regensburg suchte den flüchtigen Straftäter seit Dezember 2021 wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Er wurde von Zollbeamten der Bundespolizei Waidhaus übergeben.

Auch am Sonntag war viel los

Am Sonntagvormittag konnten Bundespolizeifahnder eine weitere Person (41) in Waidhaus festnehmen. Er wurde bei der Einreise aus Tschechien beobachtet und kontrolliert. Bei der Überprüfung des Mannes stellten die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen unerlaubten Aufenthalts fest. Er wurde vom Amtsgericht Mannheim zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Euro verurteilt. Diese konnte er bei der Dienststelle der Bundespolizei begleichen. Da sein Aufenthalt in Deutschland diesmal rechtmäßig war, konnte er die Weiterreise antreten.

Zahlungswillig war auch ein verurteilter 48-Jähriger. Er war wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro verurteilt worden. Da er dem Gerichtsverfahren ferngeblieben war und seine Geldstrafe nicht bezahlt hatte, erfolgte eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Dresden mittels Haftbefehl. Da er seine Justizschulden diesmal bereitwillig bezahlte, blieb ihm die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 16 Tagen erspart. Er konnte seine Reise fortsetzen.

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