Bundespolizei Waidhaus vollstreckt sechs Haftbefehle

Waidhaus. Am verlängerten Wochenende konnten Fahnder der Bundespolizei fünf Männer und eine Frau festnehmen. Sie wurden mit Haftbefehl gesucht. Insgesamt hatten die Straftäter Justizschulden in Höhe von 12.000 Euro offen. Doch nicht jeder konnte bezahlen.

Verhaftung
Symbolbild: Pixabay

Am Donnerstag gingen den Beamten gleich zwei gesuchte Straftäter ins Netz. Einer (54) wurde vom Amtsgericht Stuttgart 2020 wegen unerlaubten Aufenthalts zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Die im Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe musste der Zahlungswillige aber nicht antreten. Sein Neffe bezahlte die Justizschulden bei der Polizeiinspektion Neu-Isenburg und ermöglichte seinem Onkel somit die Weiterreise.

Bei einem weiteren Mann (36) konnten die Zivilfahnder eine Fahndungsnotiz der Staatsanwaltschaft Traunstein feststellen. Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Verkehrssünder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er bereitwillig bezahlte, blieb ihm die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen erspart und er konnte seine Reise fortsetzen.

Wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft Regensburg nach dem Mann (32) gesucht, den die Fahnder am Freitagabend erwischten. Das Amtsgericht Regensburg setzte die Geldstrafe auf 2.000 Euro fest. Auch er bezahlte seine Justizschulden bei der örtlichen Dienststelle der Bundespolizei und konnte somit weiterreisen.

Ein „erfolgreicher“ Sonntag

Auch am Sonntag waren die Beamten äußerst erfolgreich. Gleich drei Haftbefehle wurden vollstreckt. In den frühen Morgenstunden kontrollierten die Fahnder einen Insassen (62) eines Fernreisebusses. Der Slowake wurde von der Staatsanwaltschaft Verden wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr mit Haftbefehl gesucht. Er bezahlte seine Schulden und konnte weiterreisen.

Anders erging es einem 34-Jährigen. Er wurde am Sonntagabend in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert. Die Zivilfahnder stellten bei ihm gleich zwei Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis fest. Der notorische Verkehrssünder hatte seine Justizschulden in Höhe von 6.500 Euro bisher nicht beglichen. Die Staatsanwaltschaften Neubrandenburg und Bremen suchten ihn daher mittels Haftbefehl. Da er seine Schulden auch diesmal nicht bezahlte, muss er nun die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 230 Tagen antreten.

Den letzten Haftbefehl für das Wochenende vollstreckten die Bundespolizisten aus Waidhaus in den späten Abendstunden. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte den Mann (44) ebenfalls wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die auferlegte Geldstrafe des Amtsgerichts Rosenheim bezahlte er noch vor Ort.

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