Bundespolizei Waidhaus: Waffen, Drogen, Fälschungen und Haftbefehle

Waidhaus. Es war wieder ein arbeitsreiches Wochenende für die Beamten der Bundespolizeiinspektion. Bei Grenzkontrollen an der A6 wurden wieder zahlreiche Waffen und Drogen sichergestellt sowie vier Haftbefehle vollstreckt.

Foto: Bundespolizei original

In der Nacht auf Sonntag kontrollierten Grenzbeamte der Bundespolizei einen Fernreisebus auf dem Weg nach Amsterdam. Dabei stach ihnen ein Mann (21) ins Auge und der anfängliche Verdacht der Beamten bestätigte sich. Er hatte 17 Gramm Marihuana, 1,2 Gramm Rauschpilze und ein verbotenes Springmesser im Gepäck. Er gab den Besitz der verbotenen Gegenstände zu und überließ sie bereitwillig den Beamten zur Sicherstellung. Gegen ihn wird nun wegen Verstößen gegen das Waffen-, das Cannabiskonsum- und das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Weitere Waffen sichergestellt

Auch weitere Reisende wurden am Samstag mit verbotenen Waffen erwischt. Bei zwei Männern (24 und 22) stellten die Beamten zwei weitere verbotene Springmesser sicher. Gut versteckt in der Fahrertür des Autos eines 33-Jährigen erspähten sie zudem ein verbotenes Reizstoffsprühgerät und einen Teleskopschlagstock.

Da die Gegenstände in Deutschland verboten sind, wurden sie sichergestellt. Die Bundespolizei leitet in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Gänzlich unbewaffnet konnten die „ehemaligen“ Waffenbesitzer im Anschluss weiterreisen.

Vier Haftbefehle vollstreckt

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In der Nacht auf Montag war es eine Frau (26), die im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen blieb. Wegen Diebstahls hatte sie das Amtsgericht Mainz im Mai 2023 zu einer Geldstrafe inklusive Kosten in Höhe von 1500 Euro verurteilt. Da sie diese Justizrechnung bislang offenließ und sich der deutschen Justiz verborgen hielt, erließ die Staatsanwaltschaft Mainz Haftbefehl. Dieses Mal bezahlte sie und entging somit der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe.

Wegen Diebstahls erließ die Staatsanwaltschaft Darmstadt gleich zwei Haftbefehle gegen einen Mann (56). Das Amtsgericht Offenbach verurteilte ihn in zwei voneinander unabhängigen Verfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2100 Euro. E hatte seine Strafe jedoch schon bezahlt und legte den Beamten eine Quittung der Polizeiinspektion Oberschleißheim vor. Diese ermöglichte ihm die Weiterreise.

Ersatzfreiheitsstrafe angetreten

Anders erging es einem 31-Jährigen am Freitag. Er wurde als Beifahrer in einem Auto kontrolliert. Dabei stellten die Beamten ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Regensburg fest. Da er mit Betäubungsmitteln erwischt wurde, verurteilte ihn das Amtsgericht Cham im März 2023 zu einer Geldstrafe von 1500 Euro. Die fehlende Zahlungsmoral wurde ihm nun zum Verhängnis. Der gegen ihn erlassene Haftbefehl wurde noch an der A6 vollstreckt. Er konnte seine Justizschulden nicht bezahlen und wurde zur Verbüßung der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Weiden eingeliefert.

Wegen nicht bezahlter Justizschulden in einem Bußgeldverfahren widmete die Staatsanwaltschaft Regensburg einem weiteren Mann (42) einen Haftbefehl. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waidhaus erleichterten ihn um insgesamt 150 Euro. Da er bezahlte, konnte er seine Reise fortsetzten.

Mit gefälschtem Aufenthaltstitel in die Grenzkontrollstelle

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Mit einem gefälschten französischen Aufenthaltstitel im Gepäck erwischten die Bundespolizisten am Freitag einen Mann (39) auf dem Weg nach Paris. Er war auf dem Weg nach Italien und überreichte den Beamten einen gültigen dänischen Aufenthaltstitel. Die Überprüfung des Dokuments ergab eine Notiz im europäischen Fahndungssystem. Der Mann gab an, das Dokument als verloren gemeldet und es mittlerweile wieder gefunden zu haben. Bei der Nachschau im Rucksack entdeckten die erfahrenen Beamten jedoch einen weiteren französischen Aufenthaltstitel, der sich nach genauer Prüfung als Totalfälschung herausstellte.

Es folgt ein Geständnis

Auf frischer Tat ertappt gab er zu, sich den gefälschten Aufenthaltstitel verschafft zu haben, um bessere Chancen bei der Arbeitssuche in Frankreich zu haben. Die Beamten stellten das gefälschte Dokument sicher und eröffneten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung. Da er seinen „echten“ dänischen Aufenthaltstitel dabeihatte, durfte er seine Reise fortsetzen.

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