Bundespolizei zieht gefährliche Böller aus dem Verkehr

Waldsassen/Waidhaus. Am vergangenen Wochenende haben die Fahnder der Bundespolizeiinspektion mehrfach die unerlaubte Einfuhr von Feuerwerkskörpern verhindert.

Viele Feuerwerksartikel aus Tschechien sind in Deutschland verboten. Foto: Bundespolizei

Insgesamt neun Strafanzeigen stellten die Beamten der Bundespolizei am vergangenen Wochenende gegen fünf Rumänen, drei Deutsche und einen Ungarn. Die neun Reisenden führten verbotene Explosivstoffe aus Tschechien nach Deutschland ein. Die illegalen Kracher, Böller und Feuerwerkskörper wurden auf grenznahen Märkten in der Tschechischen Republik erworben und sind in Deutschland teilweise erlaubnispflichtig oder verboten.

45 Kilogramm illegaler Feuerwerkskörper

Einen 33-jährigen Rumänen erwischten die Beamten am Sonntagnachmittag in Waidhaus mit insgesamt 45 Kilogramm illegalen Feuerwerkskörpern. Er gab zu, diese in Tschechien erworben zu haben. Neben der Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz hat der Rumäne zusätzlich mit anfallenden Verwaltungskosten zu rechnen. Die für die Lagerung und Vernichtung anfallenden Kosten werden dem 33-Jährigen in Rechnung gestellt.

Wann sind Feuerwerkskörper verboten oder erlaubt?

Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände werden in vier Kategorien eingeteilt. Diese Kategorien sind auf den Gegenständen abgebildet. Die Kategorie F1 und F2 umfassen erlaubnisfreie Gegenstände, wie Tischfeuerwerke, kleinere Böller und Raketen. Erfolgt eine Einstufung in die Kategorien F3 und F4 bedarf es einer behördlichen Genehmigung hinsichtlich des Umgangs mit der Pyrotechnik und der Einfuhr nach Deutschland.

Erlaubte Feuerwerksartikel besitzen zudem eine Registriernummer und eine CE-Kennzeichnung. Feuerwerkskörper mit fehlender Kennzeichnung sind in Deutschland grundsätzlich verboten.

Legale Feuerwerkskörper werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in einem aufwendigen Prozess auf deren Sicherheit überprüft. Zu hohen „Sprengladungen“ und ein unerwünscht frühzeitiges Detonieren der Böller und Raketen wird somit vorgebeugt.

Ungekennzeichnete Feuerwerksartikel werden in der Regel nicht überprüft. Um Verletzungen beim Abbrennen der Kracher und Böller zu verhindern, warnt die Bundespolizei ausdrücklich vor dem Umgang mit illegalen Feuerwerkskörpern.

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