Corona-Inzidenz über 35: Einschränkungen im Landkreis

Neustadt/WN. Die 7-Tages-Inzidenz von 35 wurde im Landkreis NEW an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Ab Mittwoch gelten daher wieder Einschränkungen.

Im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde der Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Aktuell liegt die Inzidenz bei 40,2 (Stand: 23.08.2021).

Damit treten gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab Mittwoch, den 25.08.2021 um 00:00 Uhr die inzidenzabhängigen Einschränkungen in Kraft. Das bedeutet, dass die Testpflicht ausgeweitet wird. Wer geimpft oder genesen ist, ist davon ausgenommen.

Das gilt jetzt im Landkreis Neustadt/WN

Das Landratsamt erklärt im Amtsblatt Nr. 32 welche Regelungen aktuell für den Landkreis gelten.

So gilt beispielsweise eine Testpflicht bei…

  • Veranstaltungen im Inneren
  • Training in Innenräumen
  • Hallenbad-Besuch etc.
  • körpernahe Dienstleistungen
  • Übernachtungen in Hotels etc.
  • Besuch von Theater oder Kinos

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die genauen Regelungen findet ihr hier:

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