Corona-Lockerungen im Landkreis Neustadt/WN

Neustadt/WN. Seit Mittwoch gelten im Landkreis Neustadt/WN weitere Lockerungen.

Aufgrund einer rückläufigen Entwicklung des Infektionsgeschehens im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sind im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seit Mittwoch, 12.05.2021 weitere Lockerungen möglich.

Das Landratsamt NEW hat hierzu am Dienstag im Amtsblatt Nr. 20/2021 eine entsprechende Allgemeinverfügung bekannt gemacht.

Im Wesentlichen umfassen die Lockerungen folgendes:

  • Die Öffnung der Außengastronomie. Ein negativer Testnachweis oder die vorherige Terminbuchung ist nicht mehr erforderlich.
  • Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos. Ein negativer Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Ein negativer Testnachweis ist nicht mehr erforderlich.

Mehr zu den geltenden Regeln auf der Internetseite des Landratsamtes.

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