CSU will Beitritt zum VGN prüfen lassen

Neustadt/WN. Die CSU-Kreistagsfraktion will die Kosten für einen Beitritt zum Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) durch die Landkreisverwaltung prüfen lassen. Verbunden damit ist auch eine Untersuchung, ob ein gleichzeitiger Beitritt zum Regensburger Verkehrsverbund (RVV) Sinn macht.

Auch jetzt ist es schon möglich, mit dem Zug nach Nürnberg zu fahren, wenn es finanziell für den Landkreis vertretbar ist, soll künftig der Tarif des VGN gelten. Mit einem Ortstermin an der Haltestelle in Neustadt unterstreichen Landrat Andreas Meier (von links), Fraktionsvorsitzender Edgar Knobloch und die CSU-Kreisräte den Antrag, die Beitrittskonditionen zum Verkehrsverbund prüfen zu lassen. Foto: Gerald Morgenstern

Der Öffentliche Personennahverkehr und speziell die Ausweitung auf verschiedene Verkehrsverbunde war ein weiteres Thema der Klausurtagung der Christsozialen. Die Überlegungen für einen Beitritt des Landkreises Neustadt/WN zum VGN waren bislang immer an den sehr hohen „Beitrittskosten“ gescheitert. Auch die Tatsache, dass möglicherweise nur ein eher kleinerer Teil des Landkreises von einem solchen Beitritt wirklich „profitieren“ würde, stand einem Beitritt entgegen. Derzeit läuft auch noch die Prüfung eines möglichen Beitritts zum Verkehrsverbund Regensburg, RVV.

Vorteile aus tariflicher Sicht

Nunmehr scheint es deutlich bessere Förderkonditionen seitens des Freistaates für entstehende Beitrittskosten zu geben, was die Situation aus Sicht der CSU-Kreistagsfraktion nochmals deutlich verändert. Ein Beitritt zum VGN könnte nun in der Tat ebenso wie ein Beitritt zum RVV auch für den Landkreis Neustadt/WN wirtschaftlich vertretbar sein und für alle Nutzer des ÖPNV auch aus tariflicher Sicht von klarem Vorteil sein.  

Auch Beitritt zum RVV soll geprüft werden

Basierend auf einem einstimmigen Votum hat der Vorsitzende der Fraktion Edgar Knobloch folgenden Antrag eingereicht: „Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Kosten mit einem Beitritt zum VGN unter den nunmehr geänderten Konditionen für den Landkreis einmalig und jährlich entstehen würden. Ebenso bitten wir um Prüfung, ob ein gleichzeitiger Beitritt zu zwei Verkehrsverbunden RVV und VGN möglich ist, beziehungsweise Sinn macht und welche Kosten hiermit verbunden wären.“

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