Darauf sollte man bei der Fahrt in den Urlaub achten

Weiden. Im Gegensatz zu Deutschland muss man für die Straßenbenutzung in den anderen europäischen Ländern zahlen. Hier erfahrt ihr, was man bei der Fahrt in den Urlaub beachten sollte.

Vignetten werden in der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht. Foto: ATU

Die Reisezeit ist endlich angebrochen. Nach zwei langen Jahren Pandemie nimmt der Reiseboom der Deutschen in diesem Sommer wieder Fahrt auf. Laut einer Umfrage des Deutschen Reiseverbands (DRV) verbringen die Deutschen ihren Urlaub am liebsten im eigenen Land. Doch auch europäische Urlaubsziele wie Österreich, Italien oder die Niederlande sind beliebte Destinationen.

Anders als in Deutschland ist das Fahren auf Autobahnen in den meisten Urlaubsländern gebührenpflichtig. Wird man ohne Vignette erwischt, drohen hohe Bußgelder, die die Urlaubskasse erheblich schmälern können. ATU-Experte Christopher Lang weiß, worauf man auf der Fahrt in den Urlaub achten sollte.

Österreich – frühzeitig das „Pickerl“ besorgen

Auf Österreichs Schnellstraßen und Autobahnen gilt seit 1997 Vignettenpflicht. Je nach Urlaubsdauer gibt es diese mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Tagen, zwei Monaten oder sogar einem Jahr. Reist man mit dem Auto durch Österreich, schlägt eine 10-Tages-Vignette beispielsweise mit 9,60 Euro zu Buche und kann entweder als klassische Klebevignette für die Windschutzscheibe oder als digitale Vignette mit QR-Code in zahlreichen Raststätten oder online erworben werden. “Wird man in Österreich ohne Vignette erwischt, muss eine Ersatzmaut in Höhe von 120 Euro für PKWs entrichtet werden“, weiß ATU-Experte Lang.

Mautpflicht durch farbige Autobahnschilder gekennzeichnet

Streckenabhängig wird in Italien für die meisten Autobahnen eine Maut erhoben. Am besten orientieren sich Fahrer an den farbigen Autobahnzeichen. Grün bedeutet dabei, dass Mautpflicht besteht, blaue Autobahnzeichen sind grundsätzlich kostenfrei. Beim Befahren der mautpflichtigen Straße wird ein Ticket gezogen und dieses beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße bezahlt.

Niederlande – keine Mautpflicht auf öffentlichen Straßen

In den Niederlanden existiert keine generelle Mautpflicht auf öffentlichen Straßen. Anders sieht es jedoch bei Brücken und Tunneln aus. So werden für den Kilttunnel oder den Westerscheldetunnel Gebühren erhoben, die jeweils abhängig vom Fahrzeugtyp sind. Die Tunnelmaut kann dabei in bar, mit Bank- oder Kreditkarte oder mit einer Telecard entrichtet werden.

Abrechnung pro gefahrenem Kilometer

In Frankreich, Kroatien und in Spanien wird die Autobahnmaut pro gefahrenem Kilometer abgerechnet. Feine Unterschiede hinsichtlich der einzelnen Länder gibt es jedoch. In Frankreich wird die péage dabei beispielsweise nach Fahrzeugklasse, Länge der Fahrstrecke sowie Streckenauswahl berechnet. In Kroatien hingegen wird die Autobahnmaut direkt an den jeweiligen Mautstationen bezahlt.

„In Spanien wird die peaje in der Regel auf den privat betriebenen Autopistas erhoben. Die öffentlich betriebenen Autovías sind bisher kostenlos“, erklärt Experte Lang. In allen drei Urlaubsländern deckt sich, dass beim Einfahren auf die jeweilige mautpflichtige Straße ein Ticket gezogen wird. Für dieses muss beim Wechseln oder Verlassen der Autobahn eine Maut entrichtet werden.

40 Euro für die jährliche Nutzung

In der Schweiz gilt wie in Österreich Vignettenpflicht. Diese muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe angebracht werden. Zudem existiert bisher keine elektronische Variante der Vignette. „Urlauber:innen müssen in der Schweiz auf eine Ganzjahresvignette für einmalig 40 Franken zurückgreifen. Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten gibt es hier nicht“, erläutert ATU-Experte Lang. Kann man bei einer Kontrolle keine gültige Vignette vorweisen, wird ein Bußgeld in Höhe von 200 Franken sowie der Kauf einer gültigen Vignette (40 Franken) fällig.

Slowenien – digitale Vignette seit Februar 2022

Seit Februar 2022 ist die klassische Klebevignette in Slowenien endgültig passé und durch die digitale Vignette abgelöst worden. Diese EVinjeta kann online bestellt werden und ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und somit nicht übertragbar. Auch der Kauf an üblichen Verkaufsstellen ist möglich. Dazu werden die Daten der Fahrer:innen aufgenommen und nach dem Bezahlen der Maut wieder gelöscht. Die _EVinjeta _gibt es als Wochen-, Monats- oder Jahresvignette. Die Jahresvignette ist dann ab dem Kaufdatum 365 Jahre gültig.

Und bei uns?  Keine Maut, aber Tunnelgebühren

Bisher muss für die Benutzung der deutschen Autobahnen keine Maut gezahlt werden. Einzelne Tunnel- oder Anliegerstrecken können jedoch mit geringen Unkosten verbunden sein. So muss beispielsweise der Warnowtunnel in der Hansestadt Rostock sowie der Herrentunnel in Lübeck für das Befahren bezahlt werden.

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