Das besondere Ehrenamt mit viel Zivilcourage

Nabburg/Nordoberpfalz. Die Angehörigen der Sicherheitswachten in der Oberpfalz leben Zivilcourage und stellen dies Tag für Tag unter Beweis. Ihr Ehrenamt verlangt besonnenes, geschultes und umsichtiges Handeln. Am Samstag fand für sie in der Nordgauhalle in Nabburg eine zentrale Fortbildungsveranstaltung des Polizeipräsidiums Oberpfalz statt.

Foto: Polizeipräsidium Oberpfalz
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Polizeivizepräsident Thomas Schöniger dankte den Sicherheitswachtangehörigen aus der gesamten Oberpfalz für ihren Dienst an der Gesellschaft. Etwa 70 Ehrenamtliche aus Tirschenreuth, Neustadt/WN, Waldsassen, Weiden, Furth im Wald, Amberg, Burglengenfeld, Sulzbach-Rosenberg, Schwandorf, Cham, Neumarkt, Neutraubling und Regensburg folgten den Ausführungen der Fachreferenten aus Polizei, Ehrenamt und Wissenschaft.

Ein ganzes Bündel an Themen

Neben dem Austausch zu aktuellen Themen stellte Andrea Holzer von der Universität Regensburg das Forschungsprojekt „Sicherheitswacht in der Oberpfalz“ vor. Hans-Joachim Klotz, Teamverantwortlicher der ehrenamtlichen Organisation Senipol, referierte zum Thema „Trickbetrug zum Nachteil von Senioren“. Auch das Thema Elektromobilität spielte eine wichtige Rolle. Polizeioberrat Vincent Bauer vom Polizeipräsidium Oberpfalz erläuterte den Teilnehmenden fachliche Hintergründe.

Hinschauen statt Wegschauen. Ihre Bereitschaft, selbstlos Zivilcourage zu zeigen und in ihrer Freizeit sich für Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger einzusetzen, macht das Ehrenamt Sicherheitswacht so besonders. Darauf können sie wirklich stolz sein.Polizeivizepräsident Thomas Schöniger

Hintergründe zur Sicherheitswacht

1994 wurde die Sicherheitswacht in Bayern gegründet. Im Mai 1995 startete das Projekt in Weiden erstmals in der Oberpfalz. Fast 1.300 Menschen organisieren sich mittlerweile bei der Sicherheitswacht im Freistaat. Knapp 150 Mitglieder in 23 Gemeinden zählt die Sicherheitswacht heute in der Oberpfalz. In den letzten beiden Jahren konnten in der Oberpfalz 36 neue Mitglieder hinzugewonnen werden.

Der Befugnisse der Sicherheitswacht in Bayern sind im Sicherheitswachtgesetz (SWG) geregelt. Den Mitgliedern stehen zunächst die gleichen Rechte wie jedem anderen Bürger zu, beispielsweise das Festhalten eines Straftäters auf frischer Tat oder Notwehr beziehungsweise Nothilfe.

Darüber hinaus können Mitglieder der Sicherheitswacht Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder Beweissicherung notwendig ist. Bei Gefahr können sie auch Platzverweise erteilen. Die Angehörigen erhalten eine Dienstkleidung, einen Dienstausweis, Funkgeräte, Gegenstände zur Selbstverteidigung und eine finanzielle Aufwandsentschädigung.

Interessiert?

Weitere Infos und Zugangsvoraussetzungen zur Sicherheitswacht in Bayern gibt es hier oder bei der nächsten Polizeidienststelle.

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