Denkmalschutz bremst Windparkpläne im Kulmgau

Speinshart. Windkraftausbau stößt in Speinshart und Neustadt auf Widerstand wegen Denkmalschutz und Landschaftsbild. Der Gemeinderat beschloss, bestimmte Vorrangflächen aus der Prüfzone zu entfernen.

Windräder dürfen das Landschaftsbild prägende Ensemble rund um den Rauhen Kulm nicht beeinträchtigen. Diese Forderung beinhaltet die Stellungnahme der Klostergemeinde Speinshart zum Fortschreibungsentwurf „Windenergie“ des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord. Foto: Robert Dotzauer

Windräder ja, aber bitte nicht in Sichtweite von Denkmälern! In Speinshart und Neustadt am Kulm stößt der Ausbau der Windkraft auf Hindernisse. Leuchtturmprojekte sehen rund um den Rauhen Kulm anders aus.

Nach dem Kriterium der Flugsicherheit

Nach dem Kriterium der Flugsicherheit ist es der Denkmalschutz, den es bei der Planung von Windkraftanlagen zu berücksichtigen gilt. Was ist wichtiger: die Stromgewinnung oder unverbaute Landschaften und Baudenkmäler? Das „Windenergie-an-Land-Gesetz“ legt es fest: Bis 2032 muss auch Bayern zumindest 1,8 Prozent der Landesfläche für mögliche Windenergiestandorte ausweisen. Eine Herausforderung auch für die Kommunen und den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord. Im Fortschreibungsentwurf des Nordoberpfälzer Regionalplanes stehen auch windenergietaugliche Flächen rund um den Rauhen Kulm. Eine Ausweisung, die den Anrainerkommunen Speinshart und Neustadt am Kulm gar nicht schmeckt.

Standpunkte aus Speinshart und Neustadt

Windräder mit 200 Metern Gesamthöhe vor dem landschaftsprägenden Denkmal des Rauhen Kulm, vor dem Barbaraberg, dem „heiligen Berg“ der Speinsharter oder in der Nähe des Klosters: Für den Speinsharter Gemeinderat nicht vorstellbar. Noch sind mögliche Windkraftstandorte in 2,5 Kilometer Entfernung zum Rauhen Kulm im Regionalplan-Entwurf ausgewiesen. Ein Unding, befanden Bürgermeister Albert Nickl und das Gemeinderatsgremium in der jüngsten Ratssitzung und verwiesen auf eine ähnliche Bewertung im Neustädter Stadtrat.

Reaktion der Regierung der Oberpfalz

Diese Bremswirkung scheint auch bei der Regierung der Oberpfalz anzukommen, so die Mitteilung des Bürgermeisters. Nun werde auch in der Bezirkshauptstadt das Planspiel um Windkraft-Vorrangflächen im Radius von 2.500 Metern um die Natur- und Baudenkmäler des „Kulmgaues“ kritisch gesehen. Ein Hoffnungsschimmer für die Kommunalvertreter, das Landschaftsbild prägende Ensemble des im Jahr 2013 als „schönstes Naturwunder Deutschlands“ gewählten Vulkankegels, des Barbaraberges und der Speinsharter Klosteranlage in ihrer Ursprünglichkeit nicht zu beeinträchtigen.

Zukunftspläne und weitere Schritte

Ein Ziel, das der Gemeinderat mit dem einstimmigen Beschluss untermauerte, die vom Planungsverband angedachten Vorrangflächen aus der Prüfzone zu entfernen. Keine Einwände gab es für die Ausweisung einer weiteren Windenergie-Vorrangfläche im räumlichen Bereich zwischen den Gemeinden Speinshart, Neustadt am Kulm, Speichersdorf und Vorbach mit möglichen Windrad-Standorten im gemeindefreien Gebiet des Speinsharter Forstes. Vorerst ungelöst bleiben die Verhandlungen zwischen den betroffenen Kommunen und dem Freistaat zur Aufteilung des gemeindefreien Staatsforstes. Zum Thema kündigte Bürgermeister Albert Nickl weitere Gespräche an.

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