Diesel-Fahrverbot in München trifft auch die Oberpfälzer

Weiden. Seit 1. Februar 2023 gilt auf dem Mittleren Ring in München und der davon umschlossenen Umweltzone ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4. Widerstand regt sich.

Der Widerstand gegen das rigide Dieselfahrverbot in München formiert sich. Foto: Karl Seiler

Seit 1. Februar 2023 gilt auf dem Mittleren Ring in München und der davon umschlossenen Umweltzone ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge mit der Schadstoffklasse Euro 4. Davon sind nicht nur Münchner und Pendler aus dem Umland, sondern auch Oberpfälzer Besucher der Landeshauptstadt betroffen.

Das zonale Fahrverbot wurde von der Stadt München nach Vergleichsgesprächen mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) erlassen – um deren Klagen wegen der Überschreitung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft an mehreren Straßen der Landeshauptstadt abzuwenden. Das Fahrverbot ist Teil des „Maßnahmenpakets“ der achten Fortschreibung des Luftreinhalteplans München.

So ein Schilderbaum bedeutet: Fahrverbot für Diesel mit Euro 4 oder darunter. Foto: Karl Seiler

Jetzt schon 700.000 Dieselfahrer in Bayern betroffen

Betroffen sind vorerst etwa 70.000 in München zugelassene Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter bzw. rund 700.0000 solcher Fahrzeuge in Bayern. Sollten sich die – an zwei Messstellen und an zwei Punkten in Modellrechnungen – überschrittenen NO2-Jahresgrenzwerte nicht verringern, gilt ab 1. Oktober das Fahrverbot auch für die Schadstoffklasse Euro 5/V, das heißt, weitere 75.000 Diesel, allein in München.

Neben verpflichtend und per Allgemeinverfügung geltenden Ausnahmen, unter anderem für Schwerbehinderte, Handwerker oder Lieferverkehr, können auch Einzelausnahmen sowohl von Münchnern als auch Auswärtigen beim Kreisverwaltungsreferat digital beantragt werden – kosten aber, je nach Gültigkeitsdauer, zwischen 50 und 200 Euro und erfordern eine längere Bearbeitungszeit. Ansonsten drohen bei Verstößen 128,50 Euro Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr.

Verbot ist unverhältnismäßig und unsozial

Diese Details wurden nicht zuletzt zwei Tage vor Verbots-Beginn bei einer Informationsveranstaltung in der Hanns-Seidel-Stiftung verdeutlicht. Mehr als 320 Teilnehmer, mehrheitlich Dieselfahrer, konnten das bevorstehende Verbot nicht nachvollziehen – können sich aber auch nicht einfach ein neues Fahrzeug zulegen. Deshalb haben der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V., der Landtagsabgeordnete Robert Brannekämper (CSU) und weitere Betroffene Klagen beim Verwaltungsgericht in München eingereicht.

“Verbot ist reine Ideologie”

„Die Klagen sind der einzige Weg, diese unsinnigen Diesel-Fahrverbote in München zu stoppen. Die Immissionswerte lagen im letzten Quartal alle unterhalb des Grenzwertes, die Tendenz ist stark positiv, alle Werte haben sich in den letzten Jahren um bis zu 50 Prozent verbessert: Wir sehen absolut keinen Grund, tausende Dieselfahrer zu bestrafen und quasi zu enteignen. Das ist reine Ideologie“, betonte Dr. Michael Haberland, Präsident des Automobilclubs Mobil in Deutschland.

Fachanwalt für Verwaltungsrecht begleitet die Klagen

Die vorerst sieben Klagen werden durch Dr. Claus-Peter Martens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, begleitet, der bereits im letzten Jahr in Berlin die Diesel-Fahrverbote kippen konnte: “Nach der Rechtsprechung sind Diesel-Fahrverbote dort erforderlich, wo die Grenzwerte ohne ein solches Verbot selbst unter optimistischsten Annahmen nicht eingehalten werden könnten. Davon kann hier angesichts der positiven Entwicklung der NOx-Messwerte keine Rede sein.”

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1 Kommentare

Christian zagel - 06.02.2023

Die DEUTSCHE UMWELT HILFE ist schuld und gehört verboten