Digitale Krankmeldung ab sofort per Knopfdruck

Weiden. Das neue Jahr bringt eine Änderung bei Krankschreibungen mit sich. Der klassische "Gelbe Schein" wird durch die elektronische Krankschreibung ersetzt.

Die Krankmeldung auf Papier ist abgeschafft. Der digitale Weg ist jetzt möglich. Symbolbild: Pixabay

Der „Gelbe Schein“ für gesetzlich Krankenversicherte hat ausgedient. Seit Januar ersetzt die elektronische Krankschreibung (eAU) vollständig die bisherige Krankmeldung auf Papier. Damit entfällt jetzt auch die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. „Die Krankmeldung bestand bislang aus mehreren Durchschlägen, jeweils für den Arbeitgeber, den Versicherten und die Krankenkasse“, so Stefan Müller, stellvertretender Direktor von der AOK Nordoberpfalz. Mit der eAU wird die Meldung direkt von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse gesendet.

Entlastung für Patientinnen und Patienten

Dadurch erübrigt sich für die Versicherten die Zustellpflicht an die Kasse und ebenso die Zustellpflicht an den Arbeitgeber. Dieser ruft die AU-Daten dann direkt bei der Krankenkasse ab. „Die Übermittlung per Knopfdruck entlastet die Patienten. Auf diese Weise können sie sich voll auf ihre Genesung konzentrieren“, so Stefan Müller. Zudem vereinfacht und beschleunigt der digitale Weg die Verarbeitung bei der Krankenkasse, sodass beispielsweise das Krankengeld an die Versicherten schneller ausgezahlt werden kann.

Sollte die elektronische Übermittlung aus der ärztlichen Praxis an die Krankenkasse einmal aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann man dort auch eine Papierbescheinigung ausstellen. Diese reichen die Versicherten dann bei ihrer Krankenkasse ein. Auf Wunsch der Versicherten kann für die eigenen Unterlagen weiterhin ein Papierausdruck erstellt werden.

Trotz eAU weiterhin Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber gilt nach wie vor: Alle Arbeitnehmenden, die arbeitsunfähig sind, müssen dies ihrer Firma unverzüglich mitteilen und auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben. „Beschäftigte sollten am besten gleich nach dem Aufstehen und dann zusätzlich nach dem Arztbesuch in der Firma anrufen und sich krankmelden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Art der Erkrankung und Krankheitssymptome anzugeben“, so Stefan Müller.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit (AU) länger als drei Kalendertage, sind die Erkrankten verpflichtet, die AU ärztlich feststellen zu lassen, sofern es keine andere betriebliche Regelung gibt. Der Arbeitgeber kann ein ärztliches Attest allerdings auch schon früher verlangen. Dauert die Erkrankung länger an, als im Attest angegeben, muss dies erneut ein Arzt oder eine Ärztin bestätigen.

Erlaubt ist, was die Genesung fördert

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht die ganze Zeit das Bett hüten – es sei denn auf ärztliche Anordnung. „Während einer Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich alles erlaubt, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt, gefährdet oder verzögert“, so Stefan Müller. Es ist zum Beispiel in Ordnung, Notwendiges einzukaufen oder spazieren zu gehen, wenn dies der Genesung förderlich ist.

„Sinnvoll ist es, die behandelnde Ärztin oder den Arzt zu fragen, was empfehlenswert oder zulässig ist“, rät Stefan Müller. Bei starkem Fieber ist es beispielsweise nicht ratsam, sich hinters Steuer des Autos zu setzen oder Sport zu treiben. Bei manchen Erkrankungen kann maßvolle Bewegung dagegen sogar dazu beitragen, dass man schneller gesund wird. Allerdings sollte man sich dabei nicht überanstrengen.

Weitere Infos zur digitalen Krankschreibung gibt es im Internet auf der Website der AOK

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