Drei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

Waidhaus/Weiden/Waldsassen. Zwei Männer und eine Frau wurden am Wochenende durch Fahnder der Bundespolizeiinspektion Waidhaus festgenommen. Gegen sie lagen Haftbefehle vor, ein Mann stellte sich sogar selbst.

Symbolbild: Bundespolizei

Ein Mann (34) war als Insasse eines Fernreisebusses auf dem Weg von München nach Berlin. Er verließ den Bus in Weiden für eine kurze Toilettenpause und verpasst die Weiterfahrt, Geldbörse und Smartphone lagen noch im Bus. Da sämtliche Versuche den Busfahrer zu erreichen erfolglos blieben, suchte der verzweifelte Mann Hilfe bei den Bundespolizisten am Weidner Bahnhof. Diese erfragten die Personalien und fütterten den Fahndungscomputer mit den Daten.

Das Ergebnis erstaunte nicht nur die Bundespolizisten: Der Mann wurde im Dezember 2021 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht München zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Da er seine Justizschulden bisher nicht bezahlt hat, suchte ihn die Staatsanwaltschaft München mit Haftbefehl. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 80 Tagen blieb ihm aber erspart, sein Bruder zahlte den geforderten Geldbetrag ein. Er konnte im Anschluss seine Reise fortsetzen.

Justizschulden bezahlt

Am Sonntagnachmittag konnten die Fahnder aus Waidhaus einen weiteren Haftbefehl vollstrecken. Der Mann (38) war Insasse eines Wagens und wurde bei der Einreise aus Tschechien beobachtet und in Waidhaus kontrolliert. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis im Mai 2015 zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro. Da er seine Justizschulden bezahlen konnte, blieb ihm die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen erspart.

Strafe bezahlt und wieder frei

Auch die Staatsanwaltschaft Chemnitz kann einen weiteren Haftbefehl zu den Akten legen.
Im November 2022 wurde eine Frau (56) vom Amtsgericht Chemnitz wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt. Beamte der Bundespolizei kontrollierten sie in Waldsassen und stellten die Fahndungsnotiz fest. Die Frau wurde vor Ort festgenommen und zur örtlichen Dienststelle gebracht. Dort bezahlte sie ihre Strafe und wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

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