Drei Haftbefehle, verbotene Waffen und ein Schlagring in der Unterhose

Waidhaus. Am Wochenende haben Beamte der Bundespolizeiinspektion bei Grenzkontrollen mehrere Straftaten festgestellt und drei Haftbefehle vollstreckt. Dabei stellten sie sieben verbotene Waffen sicher, vollstreckten drei Haftbefehle und entdeckten einen Schlagring in der Unterhose eines Reisenden. Die Bundespolizei kassierte die offenen Justizschulden und leitet Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.

Foto: Bundespolizei

Das Versteck des verbotenen Schlagrings war für die erfahrenen Grenzbeamten keine große Herausforderung. Ein Mann (40) steckte sich einen in Tschechien erworbenen Schlagring in seine Unterhose und hoffte, dass er diesen unbemerkt nach Deutschland einführen könne. Fahnder der Bundespolizei entdeckten die verbotene Waffe jedoch und stellten sie sicher. Gegen den Mann wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Schlagring & Co.

Am Sonntagmorgen landete eine weitere verbotene Waffe in der Asservatenkammer der Bundespolizei. Beamte erspähten im Rucksack eines Mannes (20) einen unverschlossenen Waffenkoffer. Darin kam eine Kleinkaliberpistole zum Vorschein. Da er keinen Waffenschein oder Waffenbesitzkarte vorweisen konnte, stellten die Beamten die Pistole sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

Am Wochenende landeten zudem ein weiterer Schlagring, zwei Teleskopschlagstöcke und ein Springmesser in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Die Besitzer müssen sich in allen Fällen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.

Geldsegen für die Justizkassen

Neben sichergestellten Waffen gehörten am Wochenende auch drei vollstreckte Haftbefehle zum Arbeitspensum der Bundespolizeiinspektion. Wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilte das Amtsgericht Laufen einen Mann (33) im August 2021 zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Diese hatte er bisher nicht bezahlt und musste nun an der A6 in Waidhaus seinen Geldbeutel öffnen, um der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen.

Auch ein weiterer Verkehrssünder bezahlte seine offenen Justizschulden bei der Bundespolizei und konnte somit weiterreisen. Der Mann (55) ignorierte die Zahlungsaufforderung aus einem Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Soest von Dezember 2021 und schaffte es dadurch auf die Fahndungsliste der Staatsanwaltschaft Arnsberg. Er bezahlte die 540 Euro wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und setzte seine Reise fort.

Die Reise nach Mailand kam einen Mann (57) am Sonntag wohl teurer zu stehen, wie ursprünglich gedacht. Bei der Kontrolle eines Fernreisebusses blieb er im Fahndungsnetz der Bundespolizei hängen. Die Staatsanwaltschaft Traunstein suchte ihn wegen nicht bezahlter Justizschulden aus einem Gerichtsverfahren im August 2021. Das Amtsgericht Laufen verurteilte ihn wegen eines Verstoßes gegen ein Einreiseverbot zu einer Geldstrafe in Höhe von 1300 Euro. Diese konnte er bezahlen und somit der Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Da seine Wiedereinreisesperre mittlerweile abgelaufen ist, stand einer Einreise in das Bundesgebiet nichts im Wege.

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