Drohne landet auf Truppenübungsplatz

Grafenwöhr. Viel Ärger um ein kleines Fluggerät: Eine Drohne sorgte auf dem Truppenübungsplatz für helle Aufregung. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf das Flugbeschränkungsgebiet in Grafenwöhr hin. 

Bereits am 19. Mai ließ ein 35-Jähriger eine ferngesteuerte Drohne in unmittelbarer Nähe zum Truppenübungsplatz steigen. Aus bisher unerklärlichen Gründen driftete das kleine Fluggerät ab und landete parallel zur Martin-Luther-Straße im Übungsplatz. Die Landung erregte die Aufmerksamkeit der dort wohnenden US-Familien, die letztendlich die US-Militär Polizei verständigten.

Nach der Einbindung der Polizei Eschenbach konnte der „Pilot“ ausfindig gemacht und befragt werden. Er bestritt in seiner Vernehmung böse Absichten, dennoch wird er wegen Zuwiderhandlungen nach dem Luftverkehrsgesetz und der Luftverkehrsordnung zur Verantwortung gezogen. Der Quadrocopter war mit keiner Kamera oder ähnlichem ausgestattet und hatte in der Fernsteuerung eine Reichweite von lediglich 50 Meter.

Flugbeschränkungsgebiet und Kontrollzone: Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Truppenübungsplatz

Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Flugbegrenzungsgebiet, Kontrollzone

Da diese Fluggeräte immer mehr Verwendung finden, weist die Polizei in diesem Zusammenhang auf die besonderen Gegebenheiten im Zusammenhang mit dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr hin. Nach Auskunft des Luftamtes Nordbayern und des US-Militärflugplatzes gibt es zwei Zonen, die dabei besonders zu beachten sind:

Einmal das Flugbeschränkungsgebiet (im Bild rot), dessen Missachtung in der Regel eine Straftat nach dem Luftverkehrsgesetz zur Folge hat. Diese Zone geht über die Grenzen des Truppenübungsplatzes hinaus. Mit inbegriffen ist etwa der südliche Bereich des Stadtgebietes von Grafenwöhr, Teile Kirchenthumbachs, Kaltenbrunn, Tanzfleck und andere angrenzende Ortschaften. In diesem Bereich verwendete Flugmodelle dürfen eine technisch mögliche Flughöhe von 30 Meter nicht übersteigen. Die tatsächlich geflogene Höhe ist dabei unrelevant.

Eine zweite zu beachtende Zone ist die sogenannte Kontrollzone (blau markiert). In dieser Zone geht es vorrangig um den Schutz des Flugverkehrs. Das betrifft vorrangig den US-Militärflugplatz Grafenwöhr an der B 299. Bei Verletzung dieser Zone droht eine Ordnungswidrigkeit nach der Luftverkehrsordnung. Die Kontrollzone erstreckt sich dabei in einem Quadrat über Eschenbach, Pressath, Schwarzenbach und Mantel. Im Einzelfall kann nach Rücksprache und Genehmigung durch das Tower Personal am US Flugplatz eine Ausnahme zum Befliegen dieser Zone erteilt werden.

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