E-Scooter Training an Weidens Schulzentrum

Weiden. An der Berufsschule Weiden klärten Verkehrswacht und Polizei Schüler über E-Scooter und deren rechtliche sowie sicherheitsrelevante Aspekte auf, inklusive Testfahrten und Aufklärung über Alkohol- und Drogeneinfluss.

Eine Schülerin der Europa-Berufsschule bei einer Testfahrt mit dem E-Scooter. Foto: Josef Argauer

Gastbeitrag von: Josef Argauer

Im beruflichen Schulzentrum in Weiden hat eine besondere Veranstaltung stattgefunden. Die Ortsverkehrswacht Weiden nutzte ihre Verkehrssicherheitswoche, um Schülerinnen und Schüler über den Umgang mit E-Scootern aufzuklären. “Zunächst zeigten die Moderatoren der Verkehrswacht, Vorsitzender Klaus Müller und Geschäftsführer Josef Argauer, die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung eines E-Scooters auf.” Es wurde herausgestellt, dass diese modernen Fortbewegungsmittel einer Typengenehmigung bedürfen und als Kraftfahrzeuge gelten, die maximal 20 km/h fahren können.

Gesetzliche Regelungen im Fokus

Eine wichtige Information für die Benutzung von E-Scootern auf der Straße ist die Notwendigkeit einer Versicherungsplakette. Seit dem 1. März ist hierfür eine grüne Plakette erforderlich. Wer ohne diese Plakette fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die Veranstaltung unterstrich, dass “grundsätzlich E-Scooter-Lenker sich wie andere Kfz-Führer zu verhalten haben.” So ist etwa das Befahren von Radwegen erlaubt, nicht jedoch Gehwege oder die Fußgängerzone in Weiden. Interessant für viele Jugendliche: Das Lenken eines Scooters ist bereits ab 14 Jahren möglich.

Aufklärung über Gefahren

Bevor praktische Erfahrungen gesammelt wurden, klärten die Verkehrserzieher der Polizei Weiden, Thomas Nörl und Uwe Schmidt, über die Risiken von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr auf. “Für Fahranfänger auf Probe sowie Personen unter dem 21. Lebensjahr gilt die 0,0 Promillegrenze.” Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass die Fahrt unter Cannabiseinfluss untersagt ist und die gleichen Regelungen wie für Autofahrer gelten.

Ein besonders wichtiger Appell der Beamten war: “Finger weg von einer Manipulation am Scooter.” Solche Eingriffe können den Verlust der Typengenehmigung zur Folge haben und das Fahrzeug fahrerlaubnispflichtig machen.

Erfahrungen mit E-Scootern

Die Schülerinnen und Schüler, die an den Testfahrten teilnahmen, zeigten sich begeistert. Die Möglichkeit, auf einem schmalen Trittbrett mit bis zu 20 km/h zu fahren, hinterließ einen nachhaltigen Eindruck. “Die Testfahrten zeigten, wie wichtig es ist, sich mit dem modernen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.”

Dieses Event bot eine hervorragende Gelegenheit zur praktischen Verkehrsaufklärung und sensibilisierte junge Menschen für verantwortungsvollen Umgang im Straßenverkehr, gerade im Hinblick auf neue Fortbewegungsmittel wie den E-Scooter.

* Diese Felder sind erforderlich.