Ehrenamtliche Richter: Stadt Weiden sucht Schöffen

Weiden. Die Wahl der ehrenamtlichen Schöffen der Stadt Weiden steht bevor. Die Stadt sucht Bewerberinnen und Bewerber mit den nötigen Voraussetzungen für das Amt.

Symbolbild Justiz
Die Stadt Weiden sucht Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl der Schöffen. Foto: Ann-Marie Zell

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen für allgemeine Strafsachen und in Jugendstrafsachen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Die Stadt hat dem Amtsgericht insgesamt mindestens 57 geeignete Personen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen und weitere 28 geeignete Personen für das Amt eines Schöffen in Jugendstrafsachen vorzuschlagen.

Soziale Kompetenzen vorausgesetzt

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit Hauptwohnsitz in Weiden, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden und die deutsche Sprache beherrschen. Das Ehrenamt eines Schöffen kann nur von Deutschen versehen werden. Für das Jugendschöffenamt gilt dabei die Besonderheit, dass nur Personen vorgeschlagen werden sollen, die erzieherisch befähigt und über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen. Sie sollten über soziale Kompetenzen verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.

Interesse, als Schöffe tätig zu werden?

Entsprechende Bewerbungsformulare sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind auf der Homepage der Stadt Weiden abrufbar und zudem bei der Bürgerinformation im Neuen Rathaus erhältlich. Interessenten können sich bis spätestens 03.03.2023 bei der Stadt Weiden bewerben. Neben den Personalien sind auch Angaben zum derzeitigen Beruf sowie verschiedene Erklärungen notwendig. Telefonische Bewerbungen sind nicht möglich.

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