Eifersuchtsdrama endete beinahe tödlich

Weiden. Wieder einmal hatte Richter Hubert Windisch eine gefährliche Körperverletzung unter Alkoholeinfluss zu verhandeln. Nur dem beherzten Eingreifen der Noch-Ehefrau des Angeklagten und ihrer Freundin ist es zu verdanken, dass der Angegriffene überlebte.

Eifersuchtsdrama endet beinahe tödlich. Foto: Martin Stangl
Alkohol und Eifersucht brachten einen 32-jährigen Straßenbauer zur Raserei. Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung folgte. Strafverteidiger Rouven Colbatz (rechts) vertrat den Angeklagten vor dem Weidener Amtsgericht. Foto: Martin Stangl

Glaubt man dem medizinischen Gutachten der Notaufnahme des Weidener Klinikums, dann hätten die Verletzungen, die der Angeklagte aus einem kleinen Ort bei Kulmain (Landkreis Tirschenreuth) seinem wehrlosen Kontrahenten zufügte, theoretisch tödlich sein können. Nun musste sich der Schläger vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hubert Windisch wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Viel Alkohol beim Maibaumfest

Seinen verhängnisvollen Verlauf nahm die Tat am 30. April 2022 am Abend mit übermäßigem Alkoholkonsum bei einem privaten Maibaumfest. “Es dürften sieben, acht Halbe gewesen sein, die ich dort trank”, berichtete der Angeklagte bei seiner Vernehmung. Dabei wurde der Verheiratete von den Mitfeiernden immer wieder mit Gerüchten konfrontiert, dass seine Ehefrau mit ihrem Ex-Freund fremd geht.

Ex-Partner der Ehefrau Ziel der Eifersucht

Nachdem die Ehefrau noch immer freundschaftlichen Umgang mit ihrem früheren Freund und Partner pflegte, zumal aus der Beziehung zwei kleine Kinder stammen, sah der Angeklagte durchaus berechtigten Grund für seine Eifersucht. Was jedoch zum Tatzeitpunkt konkret passierte, wusste er nicht mehr.

Entgegen den Aussagen seiner Frau, die vom Maibaumfest früher nachhause ging, war sie nicht in der gemeinsamen Wohnung anzutreffen. Ein Blick aus dem Fenster auf das etwa 100 Meter entfernt liegende Anwesen des späteren Opfers bestätigte seine Vermutung: “Meine Frau hielt sich gemeinsam mit ihren Kindern und einer Freundin bei ihrem Ex-Partner auf. Ich nahm mir eine Flasche Schnaps und trank. Ab diesem Zeitpunkt weiß ich nichts mehr!” antwortete er auf die Fragen des Vorsitzenden Richters.

Frau und Freundin schildern brutale Horrorschlägerei

Eine genaue Erinnerung an das, was dann um 22.40 Uhr passierte, hatten die Frau und ihre Freundin. Übereinstimmend schilderten sie den Gewaltexzess, den Richter Hubert Windisch als “brutale Gewaltausführung, die wir hier selten zu verhandeln hatten” bezeichnete. Wie aus dem Nichts tauchte der Schläger beim vermeintlichen Nebenbuhler auf und schleuderte einen Gartenstuhl in das Lagerfeuer. Anschließend machte er sich über den Mann her, der sein fünfjähriges Kind auf dem Schoß sitzen hatte.

Obwohl der Gepeinigte schnell zu Boden ging und kaum Gegenwehr leistete, traktierte ihn der Angreifer mit Faustschlägen und Fußtritten. Nach Aussagen der Zeuginnen zog er den Wehrlosen an den Haaren und schlug in mehrmals mit der Stirn auf den Terrassenboden. Das medizinische Gutachten attestierte dem Opfer eine Gehirnerschütterung und mehrere Platzwunden, die genäht werden mussten.

Darüber hinaus sind im Arztbericht ein Schädelhirntrauma ersten Grades sowie fünf gebrochene Rippen festgehalten. Sein Überleben hing wohl nur daran, dass die beiden Frauen mutig dazwischen gingen und schnell die Polizei alarmierten.

Gestandenes Mannsbild gebrochen

Einen gebrochenen Eindruck vermittelte der damals Schwerverletzte, der als Nebenkläger mit seinem Rechtsanwalt Raoul-Michael Ostheimer aus Hof bei Gericht auftrat. Mit Zittern in der Stimme und Tränen in den Augen bekannte er, dass er seit der Tat unter massiven Angstzuständen leidet. “An meinem Bett steht seit diesem Ereignis zu meinem Schutz ein Pfefferspray. Ohne psychologische Betreuung fühle ich mich vollkommen hilflos”, so der Geschädigte, den man durchaus als “gestandenes Mannsbild” bezeichnen darf. Der einfühlsamen Vernehmung durch den Richter ist es zu verdanken, dass dem Opfer die Schilderung weiterer Details seines Martyriums erspart blieb.

Staatsanwalt fordert zwei Jahre und drei Monate Gefängnis

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Oliver Kugler nach Abwägung aller be- und entlastenden Fakten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Insbesondere würdigte er die Tunnelsituation, in der sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt befand. Als strafmindernd erkannte er auch die erhebliche Alkoholisierung an. “In der Nacht dürfte der Mann unmittelbar bei der Tat 2,2 Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Das rechtfertigt eine Strafrahmenverschiebung nach Paragraph 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit).”

Verteidiger Rouven Colbatz sah mit einer Strafe von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung dem Gesetz genüge geleistet. “Mein Mandat ist voll geständig, hat Reue gezeigt und ist selbstverständlich auch mit einer angemessenen Zahlung von Schmerzensgeld an seinen ehemaligen Freund und Arbeitskollegen einverstanden!” In seinem letzten Wort betonte der Angeklagte, dass es ihm leidtue und er sich in aller Form für seine Tat entschuldige: “Ich möchte damit abschließen!”

Gericht bleibt unter dem geforderten Strafmaß

“Vor allem die Zukunftsprognose, aber auch das unauffällige strafrechtliche Vorleben des Angeklagten lassen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu. Dabei haben wir auch die Bereitschaft gewürdigt, dass der Täter sein Alkoholproblem seit dem Tatabend massiv und glaubwürdig bekämpft”, begründet Windisch das letztlich verhängte Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung von 6.000 Euro an den Nebenkläger. Nachdem sowohl Verteidigung und Nebenklage als auch die Staatsanwaltschaft das Urteil noch im Gerichtssaal angenommen hatten, wurde es sofort rechtskräftig.

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