Ein ewig Lied: Nach der Sanierung kommen Verbesserungsbeiträge

Kirchenthumbach. Verbesserungsbeiträge, was ist das? Die Kirchenthumbacher können umgangssprachlich „ein Lied davon singen“. Das Thema geistert seit Jahren durch die Marktgemeinde. Nun kommen neue Bescheide.

Im Kommunalabgabengesetz schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung oder die Verbesserung der öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen nach dem Prinzip der Kostendeckung von den Grundstückseigentümern zu tragen sind. Eine „Bürgerbeteiligung“, auf die keiner Wert legt.

Sanieren ist in der Marktgemeinde ein Gebot der Stunde. Viele Versorgungs- und Entsorgungsleitungen kommen in die Jahre und sind marode. Auch die Kläranlagentechnik ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Erste Sanierungsschritte sind bereits beendet oder im vollen Gang. Eine teure Angelegenheit, die von der Gemeinde aus allgemeinen Haushaltsmitteln nicht geschultert werden kann.

Bürgerbeteiligung einmal anders

Die Konsequenz ist eine „Bürgerbeteiligung“ nicht nur im Sinne guter Ratschläge und Anregungen für die Kommunalpolitiker. Zur Finanzierung des Millionenaufwandes muss die Marktgemeinde einen Großteil der sogenannten Daseins-Investitionen auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umlegen. Längst hat die Ratsversammlung die Umlage-Maßstäbe auf der Basis der Grundstücks- und Geschossflächen mit einer Aufteilung von 90 Prozent auf Beiträge und von 10 Prozent auf die Verbrauchsgebühren beschlossen und in vielfältiger Weise, unter anderem in Bürgerversammlungen, publiziert.

Nach Abschluss des ersten Sanierungsabschnittes mit Leitungserneuerungen im Mühlenweg, in der Eschenbacher Straße und Am Sportplatz steht nun auch das Investitionsvolumen für die Tiefbaumaßnahmen fest. Für die Erneuerung der Wasserversorgung entstand ein ungedeckter Investitionsaufwand in Höhe von 647.000 Euro. Bei einem 90 Prozent-Beitragsanteil errechnete die Verwaltung ein Umlagesoll von 583.000 Euro. Verteilt auf Grundstücks- und Geschossflächen (40:60 Prozent) ergibt die Musterberechnung des Rathauses bei einer angenommenen Grundstücksgröße von 1.300 Quadratmetern – und von 300 Quadratmetern Geschossfläche einen Verbesserungsbeitrag von 391 Euro.

Abwasser-Beitrag vierstellig

Deutlich höher fallen die Beitragsbescheide für die Entwässerungskosten aus. Der ungedeckte Investitionsaufwand beträgt fast 1,7 Millionen Euro. Auf der Grundlage der Umlegungsgrundsätze ergibt die Modellberechnung für ein durchschnittliches Mustergrundstück einen Verbesserungsbeitrag für die Abwasserentsorgung in Höhe von zirka 1.900 Euro. Zudem belastet die Umlageregelung die Gebührenseite. Der Wasserpreis erhöht sich um bescheidene zwei Cent je Kubikmeter Trinkwasser. Um 11 Cent steigt die Abwassergebühr.

Streit um Fälligkeit

Unumstritten war das grundsätzliche Ja aller Ratsmitglieder zur Kostenbeteiligung der Bürgerschaft. Eine längere Diskussion entwickelte sich allerdings zum Vorschlag von Dominik Brütting (SPD), die Beiträge in zwei Raten einzuheben. Ein Vorstoß, dem Hauptamtsleiter Matthias Kroher aus verwaltungstechnischen Gründen eine Absage erteilte.

Auf der Suche nach Kompromisslösungen verwies Kroher auf die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bürgermeisters in begründeten Ausnahmefällen einen Zahlungsaufschub oder Ratenzahlungen zu genehmigen. Kompromissvorschläge zu weiteren Zahlungsmodellen, zum Beispiel mit der unterschiedlichen Fälligkeit der Wasser- und Abwasserbescheide, folgten.

Gleichzeitig mahnte Bürgermeister Ewald Plößner den Rat, mit Blick auf späte Zahlungseingänge auf die Liquidität der Kommune zu achten. „Die Folge wären zusätzliche Kreditaufnahmen“, ergänzte Matthias Kroher. Schließlich einigte sich das Gremium darauf, einheitlich für alle Bescheide ein für die Beitragspflichtigen großzügiges Zahlungsziel zu definieren. Der Rat empfahl eine Fälligkeit der Beiträge „deutlich nach den großen Ferien“, so der etwas nebulöse Kompromiss.

Sitzungen nur im Rathaus

Die Möglichkeit von Sitzungsterminen auch ins weite Rund des Gemeindegebietes und in die vielen Ortsteile ausweiten. Ein Wunsch, den Jürgen Geyer für die CWG-Fraktion in der Sitzung schriftlich und mündlich formulierte. Damit könne Transparenz und Vertrauen in die Arbeit des Gremiums gestärkt werden, so die Argumente des CWG-Sprechers mit dem gleichzeitigen Vorschlag, in die Geschäftsordnung des Rates entsprechende Möglichkeiten einzubauen. Ein Wunsch, der eine lange Debatte auslöste.

Ein Großteil der Ratsmitglieder meldete sich mit Pro- und Contra-Argumenten zu Wort. Im Sitzungssaal des Rathauses sei eine Sitzung viel praktischer. Es stehe dem Rat die gesamte Technik zur Verfügung, hieß es da. Wenn der Bürger einen Wunsch habe, komme er ins Rathaus und warte nicht auf eine Sitzung vor Ort. Zielführender seien zudem Bürgersprechstunden des Bürgermeisters in den Ortschaften, so einige weitere Argumente. Auch die Bürgerversammlungen in den Ortsteilen seien ein Zeichen für die Bürgernähe des Gremiums. Schließlich ließ Bürgermeister Ewald Plößner über den Kompromissvorschlag abstimmen, ergänzend zum Grundsatz der Ratssitzungen im Rathaus bei Bedarf in Einzelfällen zu Sitzungen in Räumlichkeiten anderer Ortsteile des Gemeindegebiets einzuladen. Eine Anregung, die der Rat mit 7:6 Stimmen ablehnte.

Neue Beitragssatzungen

Mit der Festlegung von Verbesserungsbeiträgen ändern sich auch die Beitragssatzungen. Ab sofort gilt für Verbesserungsmaßnahmen bei der Wasserversorgung ein Grundstücksflächenbeitrag von 1,13 Euro je Quadratmeter und ein Geschossflächenbeitrag in Höhe von 6,45 Euro. Der Abwasserbeitrag erhöht sich auf 2,58 Euro für die Grundstücksfläche und für die Geschossfläche auf 15,23 Euro.

Nach Abschluss der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen, wie zum Beispiel in der Eschenbacher Straße, beschloss der Marktrat die Umlegung der Kosten in Form von Verbesserungsbeiträgen.

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