Einzelhandelskaufmann Opfer von Einbruch durch Freund

Weiden. Seine Gutmütigkeit und sein Vertrauen wurden einem Einzelhandelskaufmann zum Verhängnis. Als Dank brach der Freund in dessen Wohnung ein und nahm das gesamte Bargeld mit.

20230606 Einbruchdiebstahl in Tännesberg Foto: Martin Stangl
Staatsanwalt Christoph-Alexander May studiert die Anklage gegen einen 35-jährigen Landkreisbürger, der ohne Fahrerlaubnis zum Einbruch gefahren ist. Foto: Martin Stangl

Ein selten gutmütiger Auftritt bescherte einem wegen Einbruchdiebstahls Angeklagten eine milde Bewährungsstrafe. „Nachdem mein ehemaliger Freund den entwendeten Geldbetrag sofort zurückgezahlt hat und auch die Rechnung für den angerichteten Schaden bereits beglichen hat, ist für mich das alles erledigt.“ Damit legte der Geschädigte den Grundstein für ein mildes Urteil durch das Schöffengericht.

Schulden machten den Angeklagten zum Einbrecher

Der Schuldendruck verleitete den Angeklagten im Juli 2022 ins Auto zu steigen, um das in der Wohnung seines Freundes befindliche Bargeld zu entwenden. Durch die Freundschaft war dem Täter bekannt, dass dort etwa 200 Euro in Scheinen sowie Münzgeld in einer Drei-Liter-Asbach Flasche aufbewahrt waren.

Zudem hatte der Freund so viel Vertrauen, dass er dem Angeklagten mitteilte, dass er in der Garage ein Zweitschlüssel zur Wohnung aufbewahrte. Auch die Technik, das eigentlich verschlossene Garagentor zu öffnen, verriet er.

Vertrauen mit Einbruch „belohnt“

Das Wissen um den Zugang für die Wohnung nützte der geständige Täter schamlos aus. Als er mitbekam, dass der Einzelhändler an seinem Arbeitsplatz war, ging er mit dem Zweitschlüssel in die Wohnung und entwendete die Scheine sowie das Münzgeld. An elektrischen Geräten und anderen Gegenstände hatte er kein Interesse.

Um seine Tat zu verschleiern, verwüstete er Teile der Wohnung und hebelte mit einer mitgeführten Brechstange die Wohnungstüre auf. Mit der Beute fuhr er zum Tanken und um das Münzgeld an einem Automaten in Scheine zu tauschen.

Geschädigter hat sofort Verdacht

Als der Geschädigte von der Arbeit nachhause kam, erstattete er sofort Anzeige bei der Polizei, konfrontierte aber parallel seinen Bekannten mit dem Einbruch. Dieser gestand sofort die Tat und versprach alles wiedergutzumachen. Das bestätigte auch die Kriminalbeamtin, die als Zeugin geladen war.

Neben dem gestandenen Einbruch ergaben die Recherchen der Polizei aber zusätzlich, dass der Täter seit 2013 den Führerschein verloren hatte. Der Grund war ein einjähriger Führerscheinentzug wegen einer Trunkenheitsfahrt. Obwohl der Führerschein seitdem bei den Behörden unter Verschluss ist, besitzt der Einbrecher bis heute sein Fahrzeug. Dem Schöffengericht unter Vorsitz von Hubert Windisch bereitete das – wie später bei der Urteilsverkündung angemerkt wurde – erhebliches Kopfzerbrechen.

Bestohlener verzeiht dem Täter

Der in den Zeugenstand gerufene Bestohlene berichtete, dass sowohl der entwendete Geldbetrag zurückerstattet als auch der Schaden an der Wohnungstür durch den Einbrecher sofort reguliert wurde. Auf Nachfrage von Staatsanwalt Christoph-Alexander May, ob er durch die Verletzung der Intimsphäre sich in seiner Wohnung noch wohlfühle, berichtete der Geschädigte von keinerlei Problemen.

Eigenes Auto, aber keinen Führerschein

Größere Probleme hatte die Staatsanwaltschaft allerdings mit der Tatsache, dass der Angeklagte noch einen Audi A4 besitzt und mutmaßlich auch benützt. Nur dem Zufallstreffer bei einer Schleierfahndung bei Michldorf ist es zu verdanken, dass die unerlaubte PKW-Benutzung in den Fokus der Strafverfolgung geriet. Deshalb forderte der Staatsanwalt bei seinem Plädoyer zusätzlich zum gestandenen Einbruch eine Strafe wegen unerlaubten Fahrens.

Im Wesentlichen schloss sich Strafverteidiger Thomas Bäumler den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an, appellierte aber an das Gericht, die Strafe wegen der gesundheitlichen Probleme und der Arbeitslosigkeit des Täters milde ausfallen zu lassen.

Bewährungsstrafe und Sozialstunden

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies mehrere Vorstrafen auf. Mehrheitlich drehten sich die Gesetzesverstöße um Betrug und Fahrens ohne Führerschein. Das Gericht hatte also einerseits das frühe Geständnis und die geleistete Wiedergutmachung und andererseits die Vergangenheit des Angeklagten zu berücksichtigen.

Heraus kam eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Diese wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Verurteilte einhundert gemeinnützige Sozialstunden ableisten. Neben der üblichen Rechtsbelehrung des Gerichtes gab Staatsanwalt dem Angeklagten noch einen Rat mit auf den Nachhauseweg mit: „Wenn Sie wieder ohne Führerschein fahren, gehört das Auto uns. Also überlegen Sie es sich gut!“

Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal von den Parteien angenommen.

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