Endlich: Präsenzunterricht im Landkreis Neustadt

Neustadt/WN. Ab kommenden Montag, den 15. März dürfen alle Schulabschlussklassen im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wieder in den Präsenz- oder Wechselunterricht.

Dies betrifft alle weiterführenden Schularten, also alle Schulen (Mittelschulen, Förderschulen, Realschulen, Wirtschaftsschulen, Gymnasien und Berufsschulen) außer Grundschulen. Auch Kitas bleiben weiter geschlossen

Präsenzunterricht für die ganze Klasse findet statt, wenn der vorgesehene Unterrichtsraum groß genug ist, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, ansonsten findet Wechselunterricht statt. Ob dies in Form eines täglichen oder eines wöchentlichen Wechsels umgesetzt wird, entscheidet die Schule.

Diese inzidenzunabhängige Öffnung erfolgt aufgrund einer neuen Regelung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus automatisch, soweit die Landratsämter beziehungsweise kreisfreien Städte die Regelung nicht für ihr Gebiet einschränken.

Nicht alle dürfen in die Schule

Der Landkreis Neustadt hat sich in fachlicher Abstimmung mit dem Gesundheitsamt dazu entschlossen, die Öffnung aller Abschlussklassen zuzulassen, jedoch mit der Einschränkung, folgende Personen vom Präsenzunterricht auszuschließen:

  • Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Kontaktperson der Kategorie I im gleichen Haushalt wohnen, bis die Kontaktperson mit negativem Abschlusstest aus der Quarantäne entlassen wird
  • Schüler und Lehrkräfte, die mit einer Person im gleichen Haushalt wohnen, die COVID-verdächtige Symptome aufweist bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses dieser Haushaltsperson sowie
  • Schüler und Lehrkräfte, die COVID-verdächtige Symptome aufweisen bis zum Vorliegen eines negativen COVID-Testergebnisses

Diese Regelungen gelten auch für sonstige an den betreffenden Schulen tätigen Personen auf dem Schulgelände. Diese Festlegungen sollen verhindern, dass Infektionen in die Schulen eingetragen werden.

Das hat den Hintergrund, dass die oben genannten Personen zwar ein erhöhtes Risiko darstellen, aber nicht von den Regelungen zur Quarantäne erfasst sind. Aus Sicht des Gesundheitsamtes stellt dieses Vorgehen einen effektiveren Schutz dar als reine Schnelltests.
 

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